Aussageverweigerungsrecht: Wann hat man ein „Recht zu schweigen“?
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Personen, die von Strafverfolgungsbehörden, den sogenannten Ermittlungsbehörden, einer Straftat verdächtigt werden, müssen je nach Verdachtsgrad eine Reihe von Grundrechtsbeeinträchtigungen hinnehmen. Typische Beispiele hierfür sind die Hausdurchsuchung, die Vorführung vor dem Ermittlungsrichter oder die Untersuchungshaft. Allerdings haben auch die von den Ermittlungsbehörden verfolgten Personen Rechte, die zu beachten sind.
Was ist das Aussageverweigerungsrecht?
Das Aussageverweigerungsrecht ist eine Säule des Rechtsstaates und eine zwingende Voraussetzung für ein faires Verfahren. Es ist das Recht eines jeden, den man verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, in einem Strafverfahren nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen (nemo tenetur se ipsum accusare).
Beschuldigter ist über seine Rechte zu belehren
Das Aussageverweigerungsrecht hat seine gesetzliche Verankerung in § 136 und § 163a Strafprozessordnung (StPO) und auch in § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das Gesetz bestimmt, dass der Verdächtige, den man im Ermittlungsverfahren „Beschuldigter“ nennt, vor der ersten Vernehmung belehrt werden muss. Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von dem Anfangsverdacht einer Straftat erhalten, zum Beispiel durch eine Strafanzeige.
In so einem Fall nehmen zum Beispiel Polizeibeamte Kontakt zu Zeugen und zum Beschuldigten auf, um diese zu vernehmen. Vor der Vernehmung muss der Beschuldigte über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden. Daneben muss er erfahren, aus welchem Grund er als Beschuldigter vernommen werden soll, insbesondere welche Tat er begangen haben soll, und dass er das Recht hat, in jedem Stadium des Verfahrens einen Anwalt seiner Wahl zu befragen und hinzuzuziehen.
Möchte der Beschuldigte einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zu geben, wie er einen Verteidiger kontaktieren kann, und er ist auf anwaltliche Notdienste hinzuweisen. Zuletzt ist er darüber zu belehren, dass er die Erhebung von Entlastungsbeweisen beantragen kann. Hat der Beschuldigte ein Recht auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, ist er darauf, aber auch auf etwaige Kostenfolgen hinzuweisen.
Belehrungspflicht bei jeder ersten Vernehmung
Über das Aussageverweigerungsrecht ist der Beschuldigte bei jeder ersten Vernehmung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, bei der ersten Vernehmung durch den Ermittlungsrichter und bei der ersten Vernehmung durch das Gericht nach Anklageerhebung in der Strafverhandlung zu belehren. Wird der Verdächtige nicht oder unzureichend belehrt, darf seine Aussage nicht verwertet und gegen ihn verwendet werden.
(FMA)
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Rechtstipps zu "Aussageverweigerungsrecht" | Seite 7
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30.03.2012 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… Sie nur spekulieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass Ihnen Angaben zur Sache schaden. Das Aussageverweigerungsrecht ist eines der wichtigsten Rechte, die ein Beschuldigter hat …“ Weiterlesen
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13.10.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… Verteidigungsstrategie entwickeln. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kann es dann im Einzelfall sinnvoll sein, von der Geltendmachung des Aussageverweigerungsrechtes Abstand zu nehmen …“ Weiterlesen
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14.07.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… bereits vorhanden sind. Über etwaige Aussagen von Zeugen können Sie nur spekulieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass Ihnen Angaben zur Sache schaden. Das Aussageverweigerungsrecht …“ Weiterlesen
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12.07.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… , dass Sie ein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter haben. Die Beamten können Sie jedoch durchsuchen. Seien Sie stets kooperativ und wehren Sie sich nicht bei der Festnahme, denn dies könnte eine weitere …“ Weiterlesen
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02.06.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , die das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen im Sinne des deutschen Grundgesetzes schützt. Würde hier also eine Vollstreckung solcher Bußgelder ermöglicht, würde die Bundesrepublik Deutschland fremdstaatliches …“ Weiterlesen
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25.03.2010 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… , dass der zwischenzeitlich getrennte Ex-Partner der Verkäuferin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Mit der Entscheidung des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle bleibt daher …“ Weiterlesen
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17.09.2009 Pilz RechtsanwälteDies ist sozusagen die "Erste-Hilfe" in Strafsachen : Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen werden, sollten Sie keinerlei Aussage zur Sache machen, auch wenn Sie … Weiterlesen
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26.08.2009 Rechtsanwalt Jan Marx„… auf das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen verwiesen. Die Antragstellerin machte keine Angaben zur Sache, der Fahrer konnte ferner nicht ermittelt werden. Das Landratsamt verpflichtete daraufhin …“ Weiterlesen