Auswärtiges Amt verlängert weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni

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Am 29.04.2020 hat das Auswärtige Amt seine bereits seit 17.03.2020 geltende weltweite Reisewarnung bis (vorläufig) einschließlich 14.06.2020 verlängert.

Damit ist jetzt klar:

Bei Pauschalreisen ins Ausland, deren Reisebeginn vor oder am 14.06.2020 liegt, besteht nun auch ein Anspruch auf Rückerstattung des vollständigen Reisepreises!

Bereits geleistete Anzahlungen oder auch ein vollständig gezahlter Reisepreis können durch uns zurückgefordert werden. 

Sofern noch weitere Teilzahlungen offen sind und innerhalb dieses Zeitraums fällig werden, sollte jegliche weitere Zahlung vermieden werden. Hier empfiehlt sich dringende rechtliche Beratung zur Vorgehensweise.

Gleiches gilt für gebuchte Flüge ins Ausland bis zum 14.06.2020.

Auch hier ist nun klar, dass diese nicht stattfinden werden. Die Fluggesellschaft muss die Ticketpreise zurückerstatten.

In der Praxis der letzten Wochen zeigt sich, dass unsere Mandanten auffällig oft bei Erstkontakt berichten, ohne anwaltliche Vertretung einfach nicht weiter zu kommen. Entweder wird man ignoriert, vertröstet oder gar mit falschen Informationen abgespeist. Nein, ein Gutschein muss nach wie vor nicht akzeptiert werden! Der Vorstoß der Bundesregierung hierzu ist in Brüssel zu Recht gescheitert.

Bei Individualreiseleistungen, sofern diese also nicht im Konvolut als Pauschalreise gebucht wurden, sondern als einzelner Vertrag (beispielsweise Mietwagen, Hotel, Ferienwohnung etc.), ist nach wie vor eine dezidierte Einzelfallprüfung notwendig.

Gerne beraten und vertreten wir Sie in all diesen Fällen mit unserer langjährigen Erfahrung im Reiserecht. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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