Autokartell: Besteht für Autobesitzer Handlungsbedarf?

  • 2 Minuten Lesezeit

25.07.2017 – Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe vom 22.07.2017, dass sich die Autohersteller Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen haben – über Technik, Kosten und Zulieferer. Das belege eine Art Selbstanzeige, die der VW-Konzern bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht habe. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was betroffene Autobesitzer jetzt unternehmen können.

Absprachen über Abgasreinigung

Dem Bericht zufolge sollen sich die Konzerne unter anderem über die Technik zur Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgestimmt und damit die Basis für den Dieselskandal gelegt haben. Auf Treffen berieten sie darüber, wie groß die Tanks für AdBlue sein sollten. Dies ist ein Harnstoffgemisch, mit dessen Hilfe Stickoxide in die harmlosen Bestandteile Wasser und Stickstoff aufgespalten werden. Größere Tanks wären teurer gewesen. Also verständigten sich die Autohersteller auf kleine Tanks. Die darin enthaltene Menge AdBlue reichte aber irgendwann nicht mehr aus, um die Abgase ausreichend zu reinigen.

Wer hat einen Schaden? 

Autokäufer könnten geschädigt worden sein, weil sie Fahrzeuge gekauft haben, die womöglich auf einem schlechteren technischen Stand sind, als sie es sein könnten. Vor allem die Besitzer von Dieselfahrzeugen könnten einen Schaden erlitten haben: Womöglich haben sie für ein suboptimales Auto einen durch Kartellabsprachen überhöhten Preis gezahlt.

Für konkrete Aussagen zu einem Schaden durch das Autokartell ist es aber noch zu früh. Die EU-Kommission prüft die Vorgänge. Erst wenn aufgrund der Untersuchungen Kartellverstöße festgestellt werden, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, wie hoch der darauf beruhende Schaden ist. Dieser Schaden wird durch einen sachverständigen Wettbewerbsökonomen ermittelt. 

Handlungsmöglichkeiten

Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um

  • den relevanten Sachverhalt für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu ermitteln, 
  • ggf. Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf Akteneinsicht) geltend zu machen und
  • wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist, außergerichtliche Vergleichsgespräche mit den Autoherstellern vorzubereiten 
  • sowie die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im Blick zu halten.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet betroffenen Autobesitzern an, 

  • sie kostenfrei über bedeutsame Entwicklungen und 
  • die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren sowie 
  • deren Interessen zu bündeln. 
  • Für rechtsschutzversicherte Autobesitzer stellen wir zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu unserer Autokartell-Watchlist über Telefon, E-Mail oder Post. 

Die Anwälte der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Niederlassungen in Stuttgart und Hamburg vertreten seit vielen Jahren konsequent die Rechte von geschädigten Verbrauchern. Insbesondere im Bank- und Kapitalanlagerecht haben sie in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Massenschadensfällen mit mehreren Tausend Geschädigten erfolgreich bearbeitet. Sofern erforderlich, kooperiert die Kanzlei mit kompetenten Sachverständigen. Zur effizienten Bearbeitung insbesondere der Massenschadensfälle nutzt sie moderne Informationstechnologie.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar

Beiträge zum Thema