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Badewasser muss heiß genug sein

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Für ein entspannendes Vollbad muss das Badewasser ausreichend heiß sein. Dafür muss der Vermieter sorgen.

In München sorgte eine Gas-Therme für Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Nach dem Einbau einer neuen Therme, die für Bad und Küche das Warmwasser lieferte, musste der Mieter sehr lange warten, bis seine Badewanne mit warmem Wasser voll war und das Wasser außerdem nicht richtig heiß war.

Als er den Mangel seinem Vermieter meldete und darauf hinwies, dass die Therme viel zu unterdimensioniert war, winkte der Vermieter ab. Eine Temperatur von 37 Grad sei für ein Vollbad völlig ausreichend. Ein heißeres Bad könnte außerdem für Herz und Kreislauf schädlich sein und die Haut austrocknen. Dagegen reichte der Mieter Klage ein.

Schließlich musste das Amtsgericht (AG) München den Fall entscheiden. Das Urteil fiel zugunsten des Mieters aus. Denn der gerichtliche Sachverständige hatte festgestellt, dass das Warmwasser nicht ausreichend für ein Vollbad temperiert war. Bis die Wanne mit Warmwasser mit 45 Grad vollgelaufen war, dauerte es 42 Minuten. Das ist viel zu lange, entschied die Richterin, zumal sich das Wasser in der Zwischenzeit wieder abkühlen würde.

Eine Temperatur von 37 Grad befand sie ebenfalls als nicht ausreichend, da sich aus eigener Erfahrung erst bei einer Wassertemperatur von 41 Grad ein angenehmes Badegefühl einstellt. Der Vermieter ist zudem grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Das sei aber mit der installierten Therme nicht möglich. Daher verurteilte sie den Vermieter dazu, eine andere, ausreichend dimensionierte Gas-Therme einzubauen.

(AG München, Urteil v. 26.10.2011, Az.: 463 C 4744/11)

(WEL)


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