BaFin: Immobilienbewertung bei Adler falsch! Anleger können Konsequenzen ziehen

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Es geht um das Immobilienprojekt 'Glasmacherviertel' in Düsseldorf. Dieses ist in einem Volumenzwischen 170 und 233 Millionen Euro falsch bewertet. 

Zu diesem Ergebnis kommt ein Bilanzkontrollverfahren, das die BaFin gerade bei der Adler Real Estate durchführt. Damit geht die inzwischen schon recht lange Strecke von schlechten Nachrichten für die Anlegerinnen und Anleger bei Adler weiter.

Angefangen hatte es mit einem Bericht der Shortseller von Fraser Perring. Dort waren schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen Adler Group S.A. erhoben worden. Es ging dabei um zweifelhafte Vorgänge hinter den Kulissen, künstlich aufgewertete Bilanzen und andere Dinge. 

Adler hatte reagiert und eine Sonderprüfung bei KPMG in Auftrag gegeben. Die damit angestrebte Entlastung kam aber nicht. Denn KPMG konnte zentrale Vorwürfe von Fraser Perring nicht ausräumen. Nach den Prüfern kommt nun mit der Finanzaufsicht die nächste Einrichtung zu einem fatalen Urteil über die Praxis bei Adler.

Für die Anlegerinnen und Anleger ist das natürlich eine Katastrophe. Der Kurs der verschiedenen Wertpapiere, dievdie Unternehmen der Adler-Gruppe emittiert haben ist im Verlauf des letzten Jahres regelrecht eingebrochen. Die Aktie der Adler Group hat gut 85% nachgegeben. Bei den verschiedenen Anleihen stehen auch deutliche Kursverluste zu Buche. 

Apropos Anleihen: Hier gibt es weitere Probleme. Zum einen ist in den Bedingungen der Papiere zumindest zum Teil geregelt, dass es einen geprüften Jahresabschluss geben muss. Das dürfte nach der Verweigerung des Testats für das Jahr 2021 nicht der Fall sein. Probleme könnte es nun auch damit geben, dass durch die fehlerhafte Bewertung des Immobilienprojekts die Zusage in den Anleihebedingungen, dass die Verschuldung maximal 60% beträgt, verletzt werden könnte.

Was sind nun die Konsequenzen für die Anlegerinnen und Anleger in Aktien und Anleihen der Adler Group? Wir sind der Auffassung, dass für sie ein Schadensersatzanspruch besteht, der geltend gemacht und im Zweifel auch eingeklagt werden kann. Erste Klagen laufen bereits und viele Investorinnen und Investoren bringen sich in Stellung. Der Grund für die Klagen ist, dass Adler den Kapitalmarkt falsch informiert haben soll. Spätestens nach den aktuellen Ergebnissen der BaFin dürften die Erfolgsaussichten hier erheblich gestiegen sein. Zwar hat Adler Rechtsmittel gegen die BaFin angekündigt. Die Bewertung der Aufseher ist aber nun erst einmal in der Welt und Konsequenzen können gezogen werden.

Zu sprechen sein wird auch noch über die Rolle der Abschlussprüfer von Ebner Stolz. Hier läuft dem Vernehmen nach bereits ein Verfahren bei der Abschlussprüfer-Aufsicht APAS. Es stellt sich die Frage, warum hier Testate für Dinge erteilt wurden, für die es von KPMG nun kein Testat gab und wo die BaFin nun sogar ausdrücklich eine fehlerhafte Bewertung feststellt. Es kann nicht ausgeschlossen worden, dass auch hier Ansprüche für die Anlegerinnen und Anlegergeltend gemacht werden können.

Die Kanzlei Bergdolt rät allen Anlegerinnen und Anlegern der Adler Group, aktiv zu werden. Die eigenen Rechte sollten in die Hand genommen werden und Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht. Da bereits ein Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt ist, wird es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer gebündelten Geltendmachung und gerichtlichen Prüfung kommen.

Wer von der Situation bei Adler betroffen ist, kann sich gerne und jederzeit bei der Kanzlei Bergdolt melden. Wir prüfen Ihre Rechte und Möglichkeiten und unterstützen und vertreten Sie gegenüber Adler selbst und allen anderen, die hier Verantwortung für die eingetretenen Verluste tragen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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