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Ballons steigen lassen: Wann Sie für die Hochzeitstradition eine Erlaubnis brauchen

  • 2 Minuten Lesezeit
Ballons steigen lassen: Wann Sie für die Hochzeitstradition eine Erlaubnis brauchen
anwalt.de-Redaktion

Die eigene Hochzeit soll ein ganz besonderer Tag sein. Neben Trauung, Gästeliste und Location sorgen dafür auch verschiedene Traditionen und Programmpunkte. Auf vielen Hochzeitsfesten ist es Brauch, dass die Gäste Ihre Wünsche für das Brautpaar auf Karten schreiben und sie an Luftballons binden. Die Ballons sollen anschließend in den Himmel fliegen. Luftballons steigen zu lassen, ist allerdings nicht uneingeschränkt gestattet.  

Nicht alle Luftballons dürfen fliegen 

Grundsätzlich ist das Steigenlassen von Luftballons zwar erlaubt. Die Luftballons sollten jedoch einzeln und nicht aneinandergebunden – als sogenannte Luftballontraube – fliegen. Damit die Ballons keine Schäden z. B. an Flugzeugtriebwerken verursachen, dürfen daran keine harten Gegenstände, etwas aus Holz oder Metall, befestigt sein.  

Auch Knicklichter, Leuchtstäbe und Wunderkerzen sollten Sie vor dem Freilassen der Ballons entfernen. Die Ballons dürfen außerdem nicht mit einem brennbaren Gas wie Wasserstoff gefüllt sein. Helium hingegen ist erlaubt, um die Luftballons steigen zu lassen.  

Unter Umständen muss eine Genehmigung erteilt werden 

In zwei Fällen ist eine Freigabe erforderlich, bevor Sie die Ballons steigen lassen dürfen. Sie muss erteilt werden, wenn mehr als 500 Luftballons fliegen sollen. Außerdem muss die Aktion genehmigt werden, wenn die Ballons in unmittelbarer Flughafennähe freigelassen werden sollen – also in der Umgebung von Verkehrsflughäfen, Regionalflughäfen und militärischen Flugplätzen.  

Trifft mindestens einer der beiden Fälle zu, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Den Antrag können Sie online bei der DFS, der Deutschen Flugsicherung GmbH, stellen. Die Beantragung sollte möglichst frühzeitig stattfinden, zumindest fünf Tage vor dem gewünschten Termin. 

Was gilt für fluoreszierende Ballons und Fluglaternen? 

Erfüllen die Ballons die generellen Kriterien der regulären Luftballons, dürfen sie auch fluoreszierend oder mit Leuchtpaste bearbeitet sein. Fluglaternen sind hingegen in Deutschland bis auf wenige Gebiete verboten. Dies dient dem Brandschutz.  

Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) regelt die Nutzung des Luftraums. Wird gegen die LuftVO verstoßen, kann das hohe Bußgelder – bis zu 50.000 € – nach sich ziehen.  

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen oder sogar ein Bußgeld von Ihnen gefordert? Dann sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt einschalten. Dieser kann prüfen, ob ein Einspruch gegen das Bußgeld sinnvoll ist, und Sie in Ihrem Anliegen fundiert beraten. Den passenden Anwalt für Ordnungswidrigkeiten finden Sie auf anwalt.de. 

Alternativen zum Ballonsteigen 

Auch wenn Sie keine Luftballons steigen lassen dürfen oder möchten, können Sie den schönsten Tag in Ihrem Leben mit besonderen Aktivitäten unterstreichen. Viele Personen entscheiden sich mittlerweile aus Umweltschutzgründen gegen das Fliegenlassen von Luftballons. Alternative Bräuche sind z. B.: 

  • Seifenblasen aufsteigen lassen 

  • Blumenblüten im Wasser schwimmen lassen 

  • Glückwünsche mittels Postkarten statt Luftballons versenden 

(LES) 

Foto(s): ©Pexels/Criativithy

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