Barclays Bank widerruft Schufa-Eintrag

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Die Barclays Bank PLC hat erneut einen negativen Schufa-Eintrag widerrufen. Darüber konnte sich die betroffene Frau zum Beginn dieses Jahres freuen. Der Eintrag wäre sonst mindestens bis zum 31.12.2018 gespeichert gewesen.

Was war geschehen?

Die Betroffene unterhielt ein Kreditkonto bei der Barclays Bank PLC. Bei diesem wurde ihr eine Barclayscard für Studenten zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 kam es zu kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten, weshalb die Barclays Bank PLC den Vertrag letztlich im Dezember 2014 kündigte. Um eine Rückführungsvereinbarung mit der Barclays Bank PLC zu treffen, nahm die Betroffene dann Kontakt mit der Bank auf. Dabei wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen.

Wieso kam es zur vorzeitigen Löschung?

Wie mit der Barclays Bank vereinbart, führte die Betroffene ihre Forderung in einzelnen Raten zurück. Nach dem Ausgleich der Forderung musste sie feststellen, dass der dazugehörige Schufa Eintrag nicht verschwunden war, sondern als „erledigt” geführt wurde.

Um eine „Löschung des Eintrages” zu erreichen, kontaktierte die Betroffene die Rechtsanwaltskanzlei Advoadvice. Die Schufa-Recht Experten nahmen Ende November 2017 Kontakt mit der Barclays Bank auf. Es stellte sich heraus, dass die Forderung aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung nicht hätte eingetragen werden dürfen.

Aus Sicht der AdvoAdvice Rechtsanwälte lag die Ratenzahlungsvereinbarung vor der Eintragung bei der Schufa Holding AG. Unmittelbar nach Jahreswechsel wurde die Betroffene durch die Schufa Holding AG über die Löschung des Eintrages informiert. Zwei Wochen später meldete sich auch die Barclays Bank PLC zu Wort. Offenbar bestand keine Klarheit, wann genau die Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Letztlich wurde bezugnehmend auf den letzten Schriftsatz der Rechtsanwälte mitgeteilt, dass der Eintrag widerrufen wird.

Was tun bei einen negativen Schufa Eintrag?

Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren. Dabei geht es vor allem um Mahn- und Kündigungsschreiben, zusätzlich auch um den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung, wie dieser Fall es deutlich macht, erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann.

Es ist zu empfehlen, unmittelbar einen Experten zu kontaktieren, da rechtliche Möglichkeiten mit Fristen verbunden sind, in welchen diese genutzt werden können.

Ein Experte im Schufa-Recht kann aufgrund womöglich begangenen Fehler vor der Eintragung zum Widerruf (durch das Unternehmen) und zur Löschung des Eintrages (durch die Schufa) verhelfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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