Bee Kay Legal i. A. v. Union Harbour Ltd, Markenrechtsverletzung, Marke George Gina & Lucy

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Die Union Harbour Ltd, Central Hongkong, mahnt durch Bee & Kay Legal eine Markenrechtverletzung auf eBay ab. Es geht um den Verkauf einer Tasche auf der Plattform eBay. 

Der Vorwurf lautet, dass gegen die Markenrechte der Union Harbour Ltd verstoßen wird. Es wurde auf eBay eine Tasche unter der Bezeichnung „George Gina & Lucy große Tasche“ zum Verkauf angeboten. 

Diese soll jedoch nicht aus dem Hause der Union Harbour Ltd stammen. Es würde sich dabei um eine Nachahmung/Plagiat handeln.

Die Union Harbour Ltd ist Inhaberin der eingetragenen Unionsbildmarke „George Gina & Lucy plus drei Löwen“ mit der Registernummer 003954211, der Bildmarke mit der Registernummer 30628772, der dreidimensionalen Marke mit der Registernummer 30662336, der Unionsbildmarke mit der Registernummer 004734851, der Unionsbildmarke mit der Registernummer 005140397 und der 3D-Unionsmarke mit der Registernummer 004735015 beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ferner ist der Lock der Taschen markenrechtlich geschützt. 

Die Forderung der Bee & Kay Legal lautet, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird und die Kosten der Rechtsverfolgung übernommen werden. Diese können erst beziffert werden, sobald die Abgemahnte Auskunft über die Herkunft der Ware und die Anzahl der bezogenen Menge erteilt hat. 

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird mitgesendet. In dieser sind die Unterlassungserklärung sowie Anerkennung der Schadensersatzverpflichtung und die Herausgabe der ungerechtfertigt erzielten Bereicherung als auch die Auskunftserteilung aufgeführt.

Nach erfolgter Auskunftserteilung, bei welcher die Abgemahnte jedoch nicht von uns anwaltlich vertreten wurde, führte die Bee & Kay Legal zum Streitwert und damit zu den Rechtsanwaltskosten wie folgt aus: 

„Aufgrund der Bekanntheit der Marke meiner Mandantin und der damit erzielten Umsätze liegen in derartigen Fällen die Streitwerte regelmäßig bei 150.000,- €, woraus sich eine zu erstattende Gebühr in Höhe von 2.305,40 € ergibt.“

Bei einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie zügig reagieren. Jedoch sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschrieben werden. 

Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich mit dem Rechtsgebiet auskennt. Und keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden sollte. Denn es obliegt einer Einzelfallprüfung, ob eine markenrechtliche Verletzung durch die Abgemahnte begangen worden ist.

Wenden Sie sich an uns, falls Sie eine markenrechtliche Abmahnung bekommen haben. Schicken Sie uns diese gerne vorab zu und kontaktieren Sie uns zu einem kostenlosen Erstgespräch. Wir beraten Mandanten auf den Gebieten des Marken-, IT- und Wettbewerbsrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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