Befreiung aus der Restschuldversicherung

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19.05.2021

Kreditwucher ist eine unangemessene Belastung für jeden Kreditnehmer. Möglich sind solche Wucherverträge indem die Situation oder die Unbedarftheit des Kreditnehmers ausgenutzt wird und ihm einen Kredit zu hohen Kosten „übergeholfen“ wird. Richtig überteuert wird der Kredit, wenn man ihn beim Abschluss noch mit einer sog. Restschuldversicherung verbindet. Dann ist der Wucher so perfekt wie perfide. Denn bei einer Restschuldversicherung werden hohe Abschlusskosten und Prämien fällig, die die Kredit- und die Zinslast deutlich erhöhen. So kann eine Restschuldversicherung durchaus schon einmal die Kosten für den Kredit verdoppeln.

Restschuldversicherung für den Fall der Fälle

Restschuldversicherungen sollen dazu dienen, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, wenn sie die Raten nicht mehr bedienen können. Besonders häufig wird eine Restschuldversicherung für den Fall von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Tod oder sonstigen Risiken „nahegelegt“ oder besser zur Voraussetzung für den Abschluss des Kreditvertrages und des damit verbundenen Kaufvertrages gemacht.  Vor allem im Automobilhandel ist beim Verkauf eines PKWs auf Raten eine Restschuldversicherung üblich. Kein Wunder, denn nicht selten ist dieser Versicherungsabschluss oft lukrativer als der Verkauf des Autos selbst. Aber auch beim Ratenkredit zum Kauf einer teuren Küche kommt die Restschuldversicherung häufig ins Spiel.

Restschuldversicherungen sind keine Pflicht

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Kein Kreditnehmer ist gesetzlich verpflichtet, eine solche, ihn belastende Versicherung abzuschließen. Doch in den Verkaufsgesprächen wird angesichts des schönen „Nebenverdienstes“ gern der Eindruck vermittelt, dass der Kredit vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängt. Das tun die Kreditinstitute mit einem solchen Erfolg, dass im Jahre 2018 die Quote der mit Restschuldversicherung vertriebenen Verbraucherdarlehensverträge im Bereich zwischen 30,01 % bis 40 % lag. Der Höchstwert zur Absicherung der Ratenzahlung durch eine Restschuldversicherung lag bei drei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befragten Kreditinstituten im Bereich von 60,01 bis 70 %.

Banken und Versicherer verdienen gut an Restschuldversicherungen

Untersuchungen der BaFin haben weiterhin ergeben, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch sind. Es wurde festgestellt, dass die Provisionen teilweise 50 % der Versicherungsprämie betragen. Der höchste Provisionssatz, den die BaFin ermittelt hat, beträgt 79 % der erhobenen Beitragssätze für das Risiko „Tod“. Die kreditgebenden Banken verdienen neben den an sie gezahlten Provisionen für den Versicherungsabschluss auch noch an denen von ihnen oft veranlassten Umschuldungen, wenn der Kreditvertrag vorzeitig beendet und durch einen neuen Kreditvertrag ersetzt wird. Und dann kommt schon die nächste Restschuldversicherung zum „Angebot“.

Der Gesetzgeber will handeln

Der Bundestag hat am 6.5.2021in letzter Lesung das Gesetz für einen Provisionsdeckel in Höhe von 2,5 % bei Restschuldversicherungen verabschiedet. Das bedeutet das Ende der sehr üppigen Vergütungen für diese Policen. Ab 1. Juli 2022 werden die Provisionen für Banken, die Restschuldversicherungen vermitteln, auf 2,5 % der Darlehenssumme gedeckelt.

Wie kommt man aber aus einer Restschuldversicherung raus?

Es gibt das Instrument des Widerrufes sowohl in Bezug auf den Kreditvertrag als auch die Restschuldversicherung. Auf Grund von Belehrungsfehlern und fehlenden Angaben, können die Widerrufsrechte noch ausgeübt werden, wenn die reguläre Widerrufsfrist abgelaufen ist. Sie können einen allgemeinen Verbraucherkredit zudem jederzeit ganz oder teilweise zurückbezahlen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für die Restschuldversicherung.

Ersteinschätzung zur „Befreiung“ von Ihrer teuren Restschuldversicherung

Haben Sie einen Restschuldversicherung im Zusammenhang mit einem Ratenkredit abgeschlossen und merken jetzt, wie teuer und unsinnig diese ist? Wollen Sie sich nun von dieser Last befreien und Geld sparen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen für die Prüfung, ob Sie Ihre Restschuldversicherung beenden und ggf. gezahlte Beiträge zurückfordern können, eine Ersteinschätzung.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir bei einer Mandatierung die Deckungsanfrage.


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