Befristete Arbeitsverträge: Wie man daraus unbefristete Arbeitsverhältnisse macht

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Häufig begehen Arbeitgeber Fehler bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Was aber können Arbeitnehmer tun, um solche Fehler zu ihrem Vorteil zu nutzen? Kann man sich eine unbefristete Beschäftigung oder eine hohe Abfindung sichern? Unter Umständen ja, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Geht es darum, die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen, kommt es nur auf die letzte Befristung an: Ist diese unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!

Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer im Fall einer Kettenbefristung, also beim Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages, genau prüfen sollte, ob der aktuell bestehende befristete Arbeitsvertrag nicht wegen eines Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vorschriften unwirksam ist.

Ist das der Fall, vergibt der Arbeitnehmer seine guten Chancen, das befristete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn er einen neuen, allerdings diesmal wirksamen, befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt.

Arbeitnehmertipp: Lassen Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag auf seine Wirksamkeit von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen – vor dessen Beendigung und vor Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags!

Holen Sie sich auch dahingehend Rechtsrat, inwieweit es sich für Sie lohnt, die fehlende Befristung mit einer Entfristungsklage gerichtlich feststellen zu lassen.

Für befristet eingestellte Arbeitnehmer kann das große Vorteile mit sich bringen: Statt in einem befristeten, findet man sich mitunter in einem, oft lang ersehnten, unbefristeten Arbeitsverhältnis wieder.

Oder: Man handelt mit dem Arbeitgeber eine Abfindung aus als Gegenleitung dafür, dass man auf die Entfristung verzichtet und das Arbeitsverhältnis beendet.

Die erreichbaren Abfindungssummen sind regelmäßig überraschend hoch, da Arbeitgeber oft bereit sind, viel dafür zu zahlen, um die oft deutlich höheren Folgekosten einer Entfristung zu vermeiden.

Stellt sich bei der anwaltlichen Prüfung heraus, dass das aktuelle befristete Arbeitsverhältnis wirksam ist, kann man den daran anschließenden, neuen befristeten Arbeitsvertrag meist getrost unterschreiben – und dann auch diesen auf seine Wirksamkeit überprüfen lassen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung, zum Aufhebungsvertrag oder zur Wirksamkeit Ihres befristeten Arbeitsverhältnisses?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz, zur Entfristung und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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