Begrenzte Mieterhöhung nach Modernisierung
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Vermieter können nur bei notwendigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.
Die Vermieter dürfen zwar nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die angefallenen Kosten durch Mieterhöhungen auf den Mieter umlegen. Dabei müssen sie allerdings - nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs - die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme beachten. Für unzweckmäßige, unnötige oder überhöhte Aufwendungen muss der Mieter nicht aufkommen - so haben die Richter entschieden. Die Kosten bleiben dann letztlich beim Vermieter.
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