Bekifft am Steuer- THC im Blut- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

"Über den Dächern meiner Stadt riecht die Luft nach Marihuana"

Wer kennt diese Liedzeile nicht oder hat im Sommer noch nicht diesen Duft in der Großstadt gerochen. Aber was zumindest teilweise gesellschaftlich akzeptiert ist, muss im Straßenverkehr noch lange nicht erlaubt sein. Das Fahren unter Cannabis- Einfluss ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein hohes Bußgeld, Punkte sowie ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Je nach Konzentration des Wirkstoffes und den Folgen der Fahrt, etwa ein möglicher Unfall, kommt auch ein Strafverfahren in Betracht.

Sind Sie unter Cannabis-Einfluss beim Autofahren, handeln Sie zumindest ordnungswidrig. Das Kiffen vor dem Autofahren ist im Grunde vergleichbar mit Alkohol am Steuer. Sie riskieren neben einem hohen Bußgeld, Punkten sowie einem Fahrverbot auch den Fahrerlaubnisentzug. Dies ist letztlich aber auch von der Konzentration des Wirkstoffs im Blut abhängig. Hier gilt nach der Rechtsprechung  allgemein 1,0 Nanogramm THC – also einem Milliardstel Gramm pro Milliliter Blut als Grenzwert. Dieser kann je nach Dauer und Intensität des Konsums auch noch Tage nach dem letzten Zug gegeben sein. Die angebliche Richtlinie, dass man 24 Stunden nach dem Kiffen wieder fahren könne ist eindeutig falsch.

Welche genaue Strafe zu erwarten ist, hängt wie immer vom Einzelfall ab. Bei einem erstmaligen Konsum ist noch nicht von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen und der Entzug der Fahrerlaubnis bleibt erspart. Dies ist ein wichtiger Unterschied.  Nach einem Fahrverbot wird der Führerschein ohne Auflagen zurückgegeben. Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis muss diese neu beantragt werden und meist wird der Betroffene von der Führerscheinstelle zur Abgabe der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert.

Als generelle Richtlinie können folgende Strafen benannt werden:

bei einem ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot,

beim zweiten Verstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot,

beim dritten Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot,

bei einer Straftat (durch die Fahruntüchtigkeit wurde ein Unfall verursacht oder ein Rechtsgut konkret gefährdet): Entziehung vom Führerschein, Geld- oder Freiheitsstrafe.

Aber auch hier sind die Gegebenheiten des Einzelfalles entscheidend. Die für Sie günstigen Umstände wird ein erfahrener Verteidiger erkennen und offensiv vortragen. So kann eventuell das Verfahren eingestellt werden, zumindest aber die drohende Strafe verringert werden. Die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers lohnt sich also im jeden Fall.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Verkehrsstrafsachen und entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Die erste Erfassung des Sachverhaltes ist kostenlos. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch über 01792346907 möglich. Die entsprechenden Messengerdienste stehen zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema