Benjamin Schuler mahnt weiterhin durch BD&E Rechtsanwälte ab

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Eine Abmahnung von Herrn Schuler erhalten?

Seit einiger Zeit mahnt Herr Benjamin Schuler durch die BD&E Rechtsanwälte aus Düsseldorf Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzungen ab. Uns liegt erneut eine Abmahnung wegen der unbefugten Verwendung eines Produktfotos (Motiv: Gläser) in einer privaten eBay-Auktion vor.

2. Was fordert Herr Schuler?

Herr Schuler verlangt in seinen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällige, von Herrn Schuler nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfalle vom zuständigen Landgericht auf Billigkeit zu überprüfende und von dem abgemahnten Händler zu zahlende Vertragsstrafe von mindestens 6.000 Euro beinhaltet.

Weiterhin wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 EUR inkl. MwSt. bei einem Streitwert von 12.400 Euro gefordert sowie Schadensersatz im Rahmen eines Einigungsvorschlags in Höhe von 450,00 Euro. Bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung droht die Durchsetzung der Unterlassungsforderung per einstweiliger Verfügung.

3. Was sollen Sie tun?

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Schuler erhalten. Ist dies der Fall sollten Sie – allein in Hinblick auf die über 30 Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro – äußerste Vorsicht walten lassen und die Abmahnung nicht ignorieren. Auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay können Sie u. U. für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften, selbst wenn Sie dies vorher nicht veranlasst haben! Rufen Sie uns an, bevor Ihre Situation sich verschlimmert und Sie möglicherweise eine für Sie ungünstige, über 30 Jahre unkündbare Unterlassungserklärung abgeben.

Sie können uns telefonisch kontaktieren oder Ihre Unterlagen bequem per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zusenden. Wir sind bundesweit und sogar international für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie natürlich kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (hierzu gehören auch das Wettbewerbsrecht sowie gewerbliche Bezüge des Urheberrechts), die in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren geführt haben. Nutzen Sie unsere Erfahrung!

4.Unsere Empfehlungen:

Damit wir Ihnen überhaupt helfen können:

  • Geben Sie unter keinen Umständen mündliche oder schriftliche Erklärungen an die Gegenseite ab.
  • Rufen Sie auch nicht die Gegenseite oder deren Anwalt an. Dies kann bereits Anwaltskosten auslösen!
  • Erteilen Sie zunächst keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen unserer Fachanwälte beraten.

5. Warum die Kanzlei Dr. Damm & Partner?

Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als der Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. In unserer Kanzlei werden nur Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht



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