Berufliche Konsequenzen der Strafverfolgung

  • 1 Minuten Lesezeit

Neben den strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafen durch Gerichtsurteil oder Strafbefehl, drohen auch oft noch weitere Konsequenzen.

Den typischen Folgen wie Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis (insbesondere bei Verkehrsstraftaten), können noch weitere, insbesondere  Konsequenzen im beruflichen Bereich hinzukommen. 

Dies sind zum  Beispiel

  • Verlust der ärztlichen Approbation
  • Verlust des Beamtenstatus und damit der Besoldung sowie beamtenrechtliche Versorgungsansprüche (Pension)

bis hin zu einem Berufsverbot.

Damit ist auch eine weitere Tätigkeit im angestellten Verhältnis in den entsprechenden Berufen verboten. Dies ist  insbesondere bei Lehrern, Erziehern, Pflegekräften, Apothekern, Steuerberatern, Rechtsanwälten u.a. der Fall, wenn es um strafrechtliches relevantes Verhalten in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit geht. 

Bei Kenntniserlangung der zuständigen Verwaltungsbehörde sind auch verwaltungsrechtliche Folgen für bestimmte Berufe möglich.

Zum Beispiel erfolgt bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen bestimmter Delikte (z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung...) die Versagung der Zuverlässigkeit sowie Entziehung einer vorhandenen Bewachungserlaubnis im Bewachergewerbe. Hier ist insbesondere die Tagessatzhöhe der verhängten Geldstrafe zu beachten: 

Ab einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen oder zweimal der gleichen Straftat (hier kann die Verurteilung auch unter 90 Tagessätzen insgesamt liegen), ist die Zuverlässigkeit regelmäßig nicht mehr gegeben.

Ebenso möglich bei bestimmten Straftaten sind beispielsweise die 

  • Versagung der erforderlichen Zuverlässigkeit in anderen gewerblichen Tätigkeit (z.B. Betreibung einer Gaststätte, Spielhalle oder Ähnliches) 
  • Entziehung oder Versagung von waffenrechtlichen Privilegien, z.B. Waffenbesitzkarte, Waffen- oder Jagdschein

Spezielle Regelungen dafür finden sich in den jeweiligen allgemeinen und spezialgesetzlichen Regelungen der Betroffenen Bereiche (Gewerbeordnung, Waffengesetz, Bundesärzteordnung u.a.).

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat? Zögern Sie nicht und suchen Sie rechtzeitig einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, einen sog. Strafverteidiger auf und lassen sich entsprechend zu den drohenden Folgen und Ihren Möglichkeiten beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Fabian Conrad

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Conrad

Beiträge zum Thema