Berufsunfähigkeit – zahlt die Versicherung nicht, ist Hilfe von Spezialisten erforderlich!

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Sofern Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden, sollte bereits frühzeitig juristischer Rat hinzugezogen werden. Um keine ungerechtfertigte Leistungsablehnung von dem Versicherer zu erhalten, sollte eine fachkompetente Beratung in derartigen Verfahren eingeholt werden.

Genaue Überprüfung der Ansprüche des Versicherungsnehmers

Leistungsverfahren in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten gestalten sich oft schwierig und langwierig. Es gilt zunächst, den Versicherungsvertrag nach allen Ansprüchen des Versicherungsnehmers zu überprüfen. Hierzu sind ebenfalls die Versicherungsbedingungen notwendigerweise zu sichten. Sodann entscheidet sich, welche Ansprüche gegen den Versicherer geltend gemacht werden können und was der Versicherungsnehmer erhalten wird.

Der Leistungsantrag ist die Grundlage des Verfahrens

Sodann gilt es, den Leistungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dabei ist eine Fülle von Unterlagen zu sammeln und vorzubereiten. Entsprechend ist dabei zu überprüfen, ob die Berufsunfähigkeitsklausel des Versicherungsvertrags überhaupt erfüllt ist, der Nachweis der Berufsunfähigkeit also erbracht ist.

Die Beweislast der Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer hat die Beweislast für die Berufsunfähigkeit. Er muss den Eintritt des Versicherungsfalls beweisen. Dieses ist grundsätzlich nicht einfach. Es kommt dabei stets auf den Einzelfall an, ob die bereits vorliegenden ärztlichen Nachweise ausreichen und eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit stützen. Auch hierzu sollte Expertenrat eingeholt werden, damit nicht eine Leistungsablehnung des Versicherers wegen mangelnden Nachweises der Berufsunfähigkeit riskiert wird.

Fachexpertise in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow hilft Versicherten in allen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Sollten Sie als Versicherungsnehmer Unterstützung im Versicherungsrecht, dabei speziell im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen, begehren, so steht Ihnen die im Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg selbstverständlich gern zur Verfügung.

Bundesweite Vertretung von Versicherungsnehmern

Im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs können dabei alle Aspekte des Vorgehens gegen den Versicherer besprochen werden. Holen Sie sich gern Expertenrat bei Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsrecht). Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB



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