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Besonderheiten im Steuerstrafverfahren

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Das Steuerstrafrecht ist im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht weitestgehend im 8. Teil der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Als weitere Besonderheit im Steuerstrafrecht hat man es hier fast ausschließlich mit offenen Tatbeständen, den sogenannten Blanketttatbeständen, zu tun. Darunter versteht man offene Gesetze, die durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden. Die Verknüpfung des strafrechtlichen Tatbestandes mit dem besonderen Steuerrecht ist kennzeichnend für das Steuerstrafrecht, insbesondere für den Grundtatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Ebenfalls besteht bei der Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO.

Letztendlich hat man es hier im Vergleich mit allgemeinen Straftaten mit besonderen Strafverfolgungsbehörden zu tun. Während bei Delikten aus dem StGB meistens die Polizei als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft tätig wird, übernimmt bei Steuerstraftaten meist die Steuerfahndung oder der Zoll die Ermittlungen.

Das Steuerstrafverfahren ist eine Materie, in dem es für eine wirksame Strafverteidigung erforderlich ist, dass neben Kenntnissen im Strafrecht auch explizite Kenntnisse im Steuerrecht vorhanden sind. In vielen Fällen hat man es mit einem parallel laufenden Besteuerungsverfahren zu tun. Während im Strafverfahren der Grundsatz gilt, dass sich niemand selbst belasten muss (Nemo-Tenetur-Grundsatz), bestehen im Besteuerungsverfahren Mitwirkungsgebote. Diese können jedoch gemäß § 393 AO dann nicht durch Zwangsmittel erzwungen werden, wenn der Steuerpflichtige dadurch gezwungen wäre, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Dies gilt stets, soweit gegen ihn wegen einer solchen Tat das Strafverfahren eingeleitet worden ist. 

Aufgrund dieser Punkte ist es unerlässlich, bei der Auswahl eines Strafverteidigers zu beachten, dass dieser auch auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig ist. Gerne können Sie sich auch durch unsere Kanzlei vertreten lassen. Wir übernehmen bundesweite Verteidigungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts.


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