Betriebseinstellung bei Loewe: Klagen oder nicht?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Welcher Kündigungsgrund macht mehr Sinn, als: „Wir machen den Laden dicht!“ Eine Betriebseinstellung bedeutet, dass der Arbeitgeber aufhört, tätig zu sein und in Zukunft eine Belegschaft weder beschäftigen noch finanzieren kann. Wo ist da Raum für eine Kündigungsschutzklage? Kann man ernsthaft zu einer Klage raten? Die Antwort mag überraschen. Mehr als selten heißt sie: ja!

Warum Kündigungsschutzklage erheben gegen einen insolventen Arbeitgeber?

Bei manch einer Insolvenz wendet sich das Blatt. Ein Investor springt ein, beziehungsweise der Arbeitgeber bekommt eine (unerwartete) Finanzspritze. Gar nicht selten sind Betriebsübergänge, wo der Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Arbeitgeber übergeht – inklusive der dort beschäftigten Arbeitnehmer! Nur wer gegen seine Kündigung gerichtlich vorgeht, bleibt im Rennen um Weiterbeschäftigung und Abfindung. Wer nicht klagt, geht auf jeden Fall leer aus.

Kann man von vornherein wissen, ahnen, ob sich die Klage lohnt?

Pauschal kann man das nicht sagen. Als Arbeitsrechtler habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass es sich fast immer lohnt, zu klagen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Oft gibt es immerhin passable Chancen auf eine Abfindung, und: Handelt man eine Abfindung aus, ist die Selbstbeteiligung immer gut investiert. Manchmal muss man auf seinen Instinkt hören, es im Gespür haben, ob man beispielsweise hinter den Kulissen einen Betriebsübergang vorbereitet, oder ein Investor doch noch Geld in die Traditionsfirma pumpt. Für den, der die Kündigungsschutzklage riskiert, wäre das ein Hauptgewinn.

Was, wenn die Klage umsonst war, ein „Verlustgeschäft“?

Auch das zeigt meine langjährige Erfahrung als Anwalt: Wenn man kampflos das Feld räumt, wurmt einen das auf lange Sicht viel mehr, als die verlorene Investition bei einer Klage gegen die Kündigung. Der, der gekämpft hat, geht irgendwann aufrecht. Man hat sich gegen den eigenen Arbeitgeber aufgelehnt, gegen einen Gegenspieler mit struktureller Überlegenheit. Das erfordert Mut. In die Entscheidung, ob man klagt oder nicht, sollte man auch diese Überlegung mit einbeziehen.

Und bei Loewe? Sollte man klagen? 

Gemessen an dem oben gesagten müsste man durchaus über eine Klage nachdenken. Zum Teil kommt es dann auch auf den individuellen Kündigungsschutz an, und auf die Position, die der Arbeitnehmer im Betrieb hat.

Wollen Sie mehr erfahren über Ihre Klage- und Abfindungschancen wegen einer Kündigung durch Loewe oder einen anderen Arbeitgeber? Gern beantworte ich Ihre Fragen in einer kostenlosen und unverbindlichen, telefonischen Ersteinschätzung.


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