Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 

Arbeitgeber müssen häufig die Erfahrung machen, dass Mitarbeiter nach Ausspruch einer Kündigung plötzlich arbeitsunfähig erkranken. Trotz berechtigter Zweifel an der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden zum Teil erhebliche Summen an Entgeltfortzahlung gezahlt. Dabei können solche ernsthaften Zweifel den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durchaus erschüttern. Die Folge: Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war. Anderenfalls steht ihm keine Entgeltfortzahlung zu.

Der Fall:

Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Zeitarbeitsfirma, beschäftigt. Am 08.02.2019 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 22.02.2019 und übergab gleichzeitig eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Beklagte bezweifelte die Korrektheit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und verweigerte die Entgeltfortzahlung. Die Klägerin erhob daraufhin eine Zahlungsklage.

Die Entscheidung:

Sowohl das Arbeitsgericht Braunschweig als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatten die Beklagte noch zur Zahlung der Entgeltfortzahlung verurteilt. Das Bundesarbeitsgericht gab jedoch der Beklagten recht und wies die Klage ab. Es war anders als die Instanzgerichte der Ansicht, dass die Klägerin hätte darlegen und beweisen müssen, dass sie tatsächlich nicht arbeiten konnte. Der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah das Gericht nämlich als erschüttert an.

Hinweise für die Praxis:

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Urteilsbesprechung unter https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/der-beweiswert-der-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung, welche Umstände aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts zu der Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geführt haben und aus welchen weiteren Gründen es taktisch sinnvoll ist, Gehälter nicht weiter zu bezahlen, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen sowie welche Risiken eine Lohnfortzahlung für den Betrieb bedeuten kann. Weitere interessante Informationen rund um die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern erhalten Sie in unserem „Ratgeber Arbeitsrecht“ unter https://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsunfaehigkeit/.

Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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