Spesenbetrug im Außendienst

  • 1 Minuten Lesezeit

Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 27.01.2022 – 2 Ca 2294/21

Fristlose Kündigung ist wirksam: Arbeitnehmer im Außendienst will sich unter anderem den nächtlichen Besuch bei seiner Freundin vom Arbeitgeber bezahlen lassen, fliegt auf und dann raus!

Der Fall

Der Kläger war als Sales Manager – mit eigenem regionalen Verkaufsgebiet im 150 km-Umkreis seines Wohnsitzes – im Außendienst bei der Beklagten beschäftigt. Er war arbeitsvertraglich verpflichtet, für seine Außeneinsätze Besuchsberichte anzufertigen und die tageweisen Abwesenheitszeiten in dem CRM-System der Beklagten zu hinterlegen. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit stand dem Kläger eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 14,00 und im Falle einer auswärtigen Übernachtung eine Übernachtungspauschale in Höhe von € 20,00 zu.

Der Beklagten viel auf, dass der Kläger für mehrere Tage die Auszahlung von Spesen beantragt hatte, an denen etwas „nicht stimmen“ konnte. Teilweise fehlten die Besuchsberichte oder die Fahrten wären jedenfalls grundsätzlich in einer viel kürzeren Zeit als von dem Kläger angegeben möglich gewesen. Einmal übernachtete er sogar bei seiner Freundin und wollte hierfür sogar die Pauschale erhalten. Die Beklagte sprach eine außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung aus. Hiergegen erhob der Kläger eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Koblenz.

Das Urteil

Das Arbeitsgericht kam nach einer ausführlichen Beweiserhebung zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung wirksam ist!

„In Abwägung der wechselseitig beachtlichen Interessen war der Beklagten eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten. Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht.“

Hinweise für die Praxis

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Urteilsbesprechung unter https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/spesenbetrug-im-aussendienst/, welche Verstöße dem Kläger im Einzelnen vorgeworfen wurden, auf welche Weise dieser versuchte, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und warum der Kläger den Anforderungen des Gerichts nicht gerecht geworden ist. In unserem „Ratgeber Arbeitsrecht“ erhalten Sie zudem weitere interessante Informationen zu dem Thema „Die verhaltensbedingte Kündigung“.

Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nadine Seidel

Beiträge zum Thema