Bird & Bird mahnt i. A. d. CrossFit, LLC wg. Markenrechtsverletzung an Marke „CROSSFIT“ ab

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„CrossFit“ ist ein bekanntes Sport- bzw. Fitnessprogramm des Unternehmens CrossFit, LLC aus den USA, das verschiedene Sportdisziplinen miteinander kombiniert. „CROSSFIT“ ist dabei sowohl in Deutschland wie auch auf europäischer und internationaler Ebene als Marke eingetragen. Die Kanzlei Bird & Bird mahnt im Auftrag der CrossFit, LLC angebliche Markenrechtsverletzungen ab.

Sachverhalt

In der Abmahnung heißt es, dass der Abgemahnte die Marke „CROSSFIT“ ohne Lizenz verwendet habe, um ein Verkaufsangebot auf der Plattform eBay zu bewerben. Dadurch soll der Abgemahnte die Markenrechte der CrossFit, LLC verletzt haben.

Forderungen

Daher fordert die Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der CrossFit, LLC die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung über die genauen Verkaufsumstände. Darüber hinaus wird die Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 3.744,50 € gefordert, berechnet nach einem Streitwert von 250.000,00 €. Außerdem wird Schadensersatz geltend gemacht, der allerdings noch nicht genau beziffert wird. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Tipps zum Umgang mit einer solchen Abmahnung:

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der CrossFit, LLC erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie diese ernst nehmen und nicht tatenlos bleiben! Denn wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, könnte es sein, dass die Abmahnenden versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Insbesondere bei markenrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert, wie auch in diesem Fall, sehr hoch. Bereits ein erstinstanzliches Verfahren ist vor dem Landgericht auszutragen und birgt ein hohes Kostenrisiko. Vor dem Landgericht besteht zudem Anwaltszwang, weshalb Sie sowieso meistens lohnt, sich so früh wie möglich an einen Fachanwalt zu wenden!

Das soll aber nicht heißen, dass Sie die Forderungen der Abmahnenden einfach ungeprüft erfüllen sollten! Ob gestellte Forderungen gegen Sie dem Grunde und in der genannten Höhe bzw. Umfang nach bestehen, sollte zunächst genau geprüft werden. Es könnten beispielsweise die Abmahnkosten oder der Streitwert zu hoch angesetzt sein. Lassen Sie sich diesbezüglich durch einen fachkundigen Anwalt beraten!

Achtung bei Abgabe von Unterlassungserklärungen!

Vor allem bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gilt höchste Sorgfalt! Abgegebene Unterlassungserklärungen verpflichten in der Regel langfristig und sind nur schwer bis kaum rückgängig zu machen. Daher sollte der Inhalt einer Unterlassungserklärung vor Abgabe anwaltlich geprüft werden. Vorformulierte Unterlassungserklärung sind meist zu weit oder einseitig gefasst und sollten daher auf keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden!  Ein Anwalt kann für Sie ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.

Melden Sie sich gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung bei uns!

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht beraten bundesweit zu Abmahnungen jeglicher Art. Sie erreichen uns unter:

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