BMW Abgasskandal – was tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Wie u. a. in der Sendung WISO im ZDF am 4. Dezember 2017 berichtet, erhärtet sich der Verdacht, dass auch BMW bei seiner Dieselflotte systematisch mit einer sogenannten Abschalteinrichtung arbeitet.

Grundlage für diese Erkenntnis bildete danach die eingehende Überprüfung eines BMW 320d touring, Erstzulassung 2016.

Hier hat sich BMW von der gesetzlichen Vorgabe, wonach das Fahrzeug in allen Betriebssituationen „sauber“ unterwegs sein muss, offenbar bewusst und gewollt verabschiedet. Während auf dem Prüfstand bzw. bei Einhaltung des europäischen Fahrzyklus die Schadstoffwertgrenze nur geringfügig überschritten wird, gilt dies nicht für Fahrten unter realen Straßenbedingungen.

So schaltete sich bei dem durch eine große Prüforganisation getesteten Fahrzeug ab einer Motordrehzahl von 3.500 U/min oder einem abgerufenen Drehmoment von mehr als 200 Nm, dies dürfte etwa der halben Motorleistung entsprechen, die Abgasrückführung, die für die Reduktion der Stickoxidwerte NOx entscheidend ist, vollständig ab.

Noch in einem Interview am 27.09.2017 im Rahmen der Frankfurter Automobil-Ausstellung äußerte BMW-Chef Krüger, BMW habe keinerlei solche Abschalteinrichtungen verbaut.

Was die neuen Erkenntnisse für Ihr Fahrzeug bedeuten und welche Ansprüche Sie haben, bedarf einer sorgfältigen tatsächlichen und juristischen Klärung.

Da wir bereits umfangreiche Erfahrung bei der Vertretung von Geschädigten anderer deutscher Kfz-Hersteller haben, können Sie sich vertrauensvoll zur Beratung und Vertretung Ihrer Interessen an uns wenden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, deckt diese die entstehenden Kosten regelmäßig bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung vollständig ab.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Kunzendorff

Beiträge zum Thema