BMW AG mahnt durch Klaka Rechtsanwälte Markenverletzungen ab

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Sie sind auch betroffen? Dann nehmen Sie gleich unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch!

Die BMW AG (Bayerische Motoren Werke) mahnt regelmäßig durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte aus München Markenverletzungen ab. Das Unternehmen hat zahlreiche Wort- und Wort-/Bildmarken mit dem Bestandteil BMW oder dem bekannten Logo registriert und verfolgt Verletzungen seiner Marken streng.

Häufig ist dem Händler überhaupt nicht bewusst, dass sein Verhalten geltendes Markenrecht verletzt.

1. Was ist passiert?

Gegenstand der Abmahnungen sind in der Regel markenrechtliche Verletzungen des BMW-Logos durch Verwendung des Kennzeichens auf Pkw-Teilen oder auch Uhren und anderen Merchandisingartikeln ohne Autorisierung der BMW AG. Handelt es sich nicht um Originalteile, welche mit Genehmigung des Markeninhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden, liegt in der Regel eine Verletzung vor. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche werden durch den Markeninhaber häufig geltend gemacht, unter den Gesichtspunkten der Herbeiführung einer Verwechselungsgefahr mit einer Marke oder der vermeidbaren Herkunftstäuschung sowie der Rufausbeutung.

2. Was wird gefordert?

Für die Firma BMW AG wird im Regelfall Unterlassung, Auskunft über Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen sowie Schadensersatz gefordert. Der Abmahnung kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt sein, mit der eine bezifferte Vertragsstrafe von bis zu 20.000,00 EUR gefordert wird.

Der Streitwert für solche Abmahnungen wird aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Marken hoch angesetzt und kann – je nach Einzelfall und Verletzungsform – auch schon einmal 600.000,00 EUR betragen. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr würden dann 5.289,50 EUR (ohne MwSt.) betragen.

3. Was sollen Sie tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung der BMW AG erhalten oder ist gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen ein gerichtliches Verfahren eröffnet worden? Wir haben Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Marken, speziell auch mit BMW. Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet und auch international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich dazu auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an.

Übereilen Sie bei Erhalt einer Abmahnung nichts und befolgen Sie nachstehende Ratschläge:

a. Lassen Sie die Abmahnung nicht auf sich beruhen. Glauben Sie nicht, dass Sie sich mit dem Bestreiten des Zugangs Vorteile verschaffen können.

b. Rufen Sie uns an, aber nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite / Kanzlei Klaka auf.

c. Geben Sie einstweilen keine Erklärungen ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.

d. Vernichten Sie noch keine Ware und rufen Sie diese nicht voreilig zurück.

e. Lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind natürlich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Shops / Ihrer Webseite. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Lassen auch Sie sich erfolgreich von uns vertreten!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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