Checkliste zur Auflösung und Liquidation einer GbR.

  • 4 Minuten Lesezeit

1. Einleitung zur Liquidation einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie ist einfach zu gründen und ebenso einfach aufzulösen. Doch was passiert, wenn die GbR aufgelöst und liquidiert werden soll? 

Dieser Artikel soll Ihnen eine Checkliste mit den einzelnen Stationen an die Hand geben, die bei der Auflösung einer GbR zu durchlaufen sind.

Die Auflösung und Liquidation einer GbR ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass die Auflösung einer GbR nicht nur die Beendigung der Geschäftstätigkeit bedeutet, sondern auch die Abwicklung aller noch offenen Geschäfte, die Tilgung aller Schulden und die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern (einschließlich möglicher Haftungen für Unterdeckung bei den Kapitalkonten der Gesellschafter).

2. Durchführung der Auseinandersetzung

a) Feststellung des Gesellschaftsvermögens

Der erste Schritt in der Liquidation einer GbR ist, nach der Beschlussfassung zur Liquidation, die Feststellung des Gesellschaftsvermögens. Dies umfasst alle Vermögenswerte der Gesellschaft, einschließlich Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenbestände und Forderungen gegen Dritte. Es ist wichtig, dass alle Vermögenswerte korrekt bewertet werden, um sicherzustellen, dass alle Gesellschafter einen fairen Anteil am Gesellschaftsvermögen erhalten.

b) Beendigung der schwebenden Geschäfte

Der nächste Schritt ist die Beendigung aller schwebenden Geschäfte. Dies bedeutet, dass alle laufenden Verträge, Aufträge und sonstigen Verpflichtungen der Gesellschaft abgewickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass alle Geschäfte korrekt und vollständig abgewickelt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

c) Rückgabe zur Nutzung eingebrachter Gegenstände

Wenn die Gesellschafter Gegenstände in die Gesellschaft eingebracht haben, die sie zur Nutzung überlassen haben, müssen diese Gegenstände an die Gesellschafter zurückgegeben werden. Dies kann beispielsweise Büroausstattung, Fahrzeuge oder Maschinen sein. Es ist wichtig, dass die Rückgabe korrekt dokumentiert wird, um Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden.

d) Tilgung der Schulden

Bevor das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern verteilt werden kann, müssen alle Schulden der Gesellschaft getilgt werden. Dies umfasst sowohl Verbindlichkeiten gegenüber Dritten als auch Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern selbst. Es ist wichtig, dass alle Schulden korrekt und vollständig getilgt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

e) Rückerstattung der Einlagen

Nach der Tilgung der Schulden können die Einlagen der Gesellschafter zurückerstattet werden. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter den Betrag zurückerhält, den er in die Gesellschaft eingebracht hat. Es ist wichtig, dass die Rückerstattung der Einlagen korrekt und vollständig durchgeführt wird, um Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden.

f) Schlussabrechnung

Die Schlussabrechnung ist der letzte Schritt vor der Verteilung des verbleibenden Vermögens. In der Schlussabrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft seit der letzten Abrechnung aufgelistet und das Ergebnis ermittelt. Es ist wichtig, dass die Schlussabrechnung korrekt und vollständig ist, um Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden.

g) Überschussverteilung oder Verlustausgleich

Nach der Schlussabrechnung kann das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern verteilt werden. Wenn ein Überschuss vorhanden ist, wird dieser nach dem Verhältnis der Einlagen unter den Gesellschaftern verteilt. Wenn ein Verlust vorliegt, müssen die Gesellschafter diesen nach dem gleichen Verhältnis ausgleichen. Es ist wichtig, dass die Verteilung des Überschusses oder der Ausgleich des Verlustes korrekt und vollständig durchgeführt wird, um Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden.

h) Beendigung der Gesellschaft

Nach der Verteilung des Überschusses oder dem Ausgleich des Verlustes ist die Liquidation der GbR abgeschlossen und die Gesellschaft wird beendet. Es ist wichtig, dass die Beendigung der Gesellschaft korrekt dokumentiert wird, um rechtliche Probleme zu vermeiden.


3. Fazit

Die Auflösung und Liquidation einer GbR ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss. 

Mit dieser Checkliste sollen die wesentlichen Punkte aufgezeigt werden, denen bei der Liquidation einer GbR ein gewisser Fokus zu widmen. Sollten sich hier Probleme abzeichnen, ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft und den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#Personengesellschaft #Personengesellschaften #Gesellschaftsrecht #Beschlüsse #GbR #Gesellschafteraustausch #Gesellschaftsanteil #Gesellschaftsvertrag #Abfindung #Abfindungshöhe #Abfindungsanspruch #Abfindungsbilanz #Ausgleichszahlung #Verlustausgleich GbR-Gesellschafter #Mitunternehmerschaft #Ausscheiden #Gesellschafterstreit #FachanwaltGesellschaftsrecht #FachanwaltHandelsrecht #FachanwaltSteuerrecht #FachanwaltInsolvenzrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt

Foto(s): Dr. Holger Traub


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema