Corona Förderung für Krankenhäuser

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Die Auswirkungen der Corona Krise und die finanzielle Unterstützung durch verschiedene staatliche Programme machen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach wie vor eine Vielzahl der Entscheidungen aus. 


Mit dem Urteil vom 14.06.2023 (11 K 2195/20; Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 23.06.2023)  hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden, dass zwei Krankenhäuser aus Nordrhein-Westfalen keine Corona-Förderung für die Anschaffung von Intensivbetten erhalten.


Die zwei Krankenhäuser aus Lippstadt und Lüdenscheid hatten im Laufe der Corona-Pandemie Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit erworben. Für die Anschaffung dieser ermöglichte der  Bund Zuschüsse in Höhe von bis zu 50.000 pro Bett. Die Konkretisierung der Richtlinien für eine Förderung erfolgte jedoch durch die einzelnen Bundesländer, die hierfür Voraussetzungen erarbeiteten.


Die Richtlinien in Nordrhein-Westfalen enthielten die Voraussetzung, dass eine Förderung nur zugesprochen werden könne, wenn sie nach dem 15.03.2020 zusätzliche Kapazitäten geschaffen hätten. Für diese neuen Kapazitäten mussten die Krankenhäuser zu einem sich ändernden Stichtag einen Nachweis abgeliefert haben, welcher durch einen Eintrag in einem Meldeportal namens IG NRW erfolgen sollte.


Um die diversen Stichtage ordnen zu können, wurden mehrere Prüfungsdurchgänge durchgeführt. Bei diesen wurde die Anzahl der gestellten Anträge auf eine Förderung mit den angemeldeten angeschafften Intensivbetten zum jeweiligen Stichtag verglichen. Eine Förderung wurde denjenigen zugesprochen, die ihre Betten bis zum jeweils relevanten Stichtag eingetragen hatten.


Das VG Arnsberg entschied nun, dass die Förderrichtlinie des Bundeslandes NRW verhältnismäßig ist.

Der Ansicht des Gerichtes nach standen den Antragenden ausreichend Merkblätter und Handreichung zur Verfügung. Durch diese hätten sie sich über die zu erfüllenden Voraussetzungen erkundigen können, um eine Förderung zu erhalten.


Somit wurde die Klage der Krankenhäuser auf Förderung der angeschafften Intensivbetten abgelehnt, denn die Eintragung der Betten erfolgte nicht zum in den Richtlinien genannten Stichtag auf dem Meldeportal.




Foto(s): Janus Galka


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