Corona Schnelltests Abmahnung erhalten? Wir unterstützen Sie!

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Wettbewerbsrechtliche Corona Schnelltest Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Verkaufs von Corona Schnelltests erhalten haben, nehmen Sie die Abmahnung dringend ernst. Sollte die Abmahnung ignoriert werden, drohen Ihnen erhebliche Nachteile.

In den uns bekannt gewordenen Abmahnungen wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.501,19 Euro gefordert. Betroffen sind Online-Händler von Coronatests und Schnelltests, die nicht als Laientests zugelassen sein sollen.

Sollten Sie nicht als Laientest zugelassene Corona-Tests zum Verkauf anbieten, so droht Ihnen ebenfalls eine Abmahnung eines Mitbewerbers wegen eines etwaigen Verstoßes gegen die In-Vitro Diagnostik Richtlinie. Achten Sie beim Verkauf von Medizinprodukten und In-Vitro Diagnostik dringend auf die Produktbeschreibungen. Sollten sich Produktbeschreibungen als unwahr und daher irreführend herausstellen, so droht die Inanspruchnahme durch Wettbewerber. 


Was ist zu tun bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nach dem Verkauf von Medizinprodukten oder Persönlicher Schutzausrüstung?

Sollten Sie wegen des Verkaufs von Medizinprodukten oder Persönlicher Schutzausrüstung in Anspruch genommen werden, so sollten Sie eine Abmahnung dringend ernst nehmen. Wir raten dazu, niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben und übereilt geforderte Zahlungen zu leisten. Lassen Sie eine Abmahnung vorab prüfen. Beachten Sie die gesetzten Fristen dringend und ignorieren Sie Abmahnungen nicht. Dies kann dazu führen, dass eine Einstweilige Verfügung beantragt oder weitere kostenspielige gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben oder falls Ihnen bereits eine Einstweilige Verfügung zugestellt wurde, wenden Sie sich gerne an uns. Schreiben Sie uns daher gerne eine kurze Nachricht direkt hier über Anwalt.de oder schreiben Sie eine E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de. Gerne unterstützen wir Sie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Bereich des Handels mit Medizinprodukten und Persönlicher Schutzausrüstung.

Foto(s): Oliver Eiben


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