Coronavirus: Mehr Rechte für Geimpfte? Oder gar „Privilegien“?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Von „Privilegien“ für Geimpfte ist die Rede, die man in der öffentlichen Debatte kritisch sieht. Andere sprechen davon, dass in der Pandemie der Gleichbehandlungsgrundsatz gelte, weshalb man Geimpfte nicht anders behandeln dürfe, als Menschen, die (noch) nicht geimpft wurden – und deshalb in den entsprechenden Bereichen niemand seine Grundrechte vor anderen zurückerhalten dürfe.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck meint, dass man anders an dieses Thema herangehen müsse, und zwar mit der Frage: Muss (und darf) man die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte aufheben, während nicht-Geimpfte weiter Einschränkungen hinnehmen müssen? Warum ist die Fragestellung so wichtig?

Wer denkt, dass der Staat den Menschen Grundrechte „gewährt“ und ihnen deren Ausübung „erlaubt“, irrt. Richtig ist: Grundrechte hat man; niemand „gewährt“ sie, niemand kann einem die Ausübung seiner Grundrechte „erlauben“.

Man darf Grundrechte allerdings einschränken, das aber nur dann, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Entfällt die Rechtfertigung – wie hier: die Gefahren durch das Coronavirus – darf man nicht länger an der verfassungsgemäßen Ausübung seiner Grundrechte gehindert werden.

Hier kommt die Impfung ins Spiel: Die Impfung verhindert zu einem sehr hohen Prozentsatz, dass man an Covid-19 erkrankt. Die entscheidende Frage ist aber: Inwieweit ist der Geimpfte dann noch für seine Umgebung gefährlich – weil er das Virus möglicherweise trotz der Impfung doch noch übertragen könnte?

Stellt sich heraus, dass von einem Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, dürfen seine Grundrechte nicht mehr eingeschränkt werden, denn: die Rechtfertigung dafür ist weggefallen! Hier geht es nicht um Privilegien, sondern nur darum, ob der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, oder nicht.

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