Darf der Arbeitgeber während der Krankheit zum Personalgespräch laden?

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manch einen krank geschriebenen Arbeitnehmer hat man auf dem Kieker, man vermutet: Er feiert krank und täuscht seine Arbeitsunfähigkeit vor. Darf der Arbeitgeber zum Personalgespräch laden, um diesem Mitarbeiter auf die Schliche zu kommen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Vorab: Während der Arbeitsunfähigkeit ist die Arbeitspflicht so gut wie vollständig aufgehoben. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, etwa wenn der Chef nach einem Passwort fragt oder nach einer wichtigen Telefonnummer, die nur der Arbeitnehmer hat, muss dieser während der Krankheit keinerlei Arbeitsleistung erbringen.

Die Teilnahme am Personalgespräch ist aber Arbeitsleistung. Deshalb gilt: Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit nicht in die Firma zurückbeordern, auch nicht für ein Personalgespräch. Erst recht darf er das nicht aus detektivischen Motiven heraus, nur um seinen Mitarbeiter zu überführen.

Von diesem Grundsatz darf man nur unter seltenen Umständen abweichen. Mitunter darf man einen lange erkrankten Mitarbeiter zu einem Gespräch einladen, um seine Rückkehr in den Betrieb vorzubereiten, beispielsweise im Rahmen einer Wiedereingliederung oder eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht man Ihnen mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema