Darf ich mit dem Dienstführerschein trotz Fahrverbot fahren ? - Expertenbeitrag
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Für Soldaten der Bundeswehr hat ein durch die Verkehrsbehörden oder ein Gericht angeordnetes Fahrverbot (§ 69 StGB) häufig gravierende Folgen. Gibt es Fälle, in welchen dienstlich oder mit dem Führerschein weiter gefahren werden darf ?
Ein Dienstführerschein der Polizei oder der Bundespolizei wird nach dem Muster 3 in Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung , ein Dienstführerschein der Bundeswehr nach dem Muster 2 ausgestellt.
Es existieren vier bundeswehreigene Klassen (AY, F, G und P). Diese berechtigen etwa zum Führen von Ketten- und Panzerfahrzeugen oder speziellen Krafträdern.
Zunächst ist festzuhalten, dass ein Dienstführerschein ausschließlich zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigt. Er setzt eine allgemeine Fahrerlaubnis voraus. Das Fahrverbot kann den Dienstführerschein ausnehmen. Dies ist auch vielen Richtern nicht bewußt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.). Er hat viele Soldaten in Führerscheinangelegenheiten erfolgreich verteidigt und vertreten. Er konnte mitunter errichen, dass das dienstliche Fahrverbot dem Soldaten belassen wird. Voraussetzung ist hierfür jedoch stets ein fachliches Gespräch mit dem Gericht über die einschneidenden Folgen, etwa bei einem als Kraftfahrer eingesetzten Soldaten. Eine frühzeitige Mandatierung im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist daher ratsam.
Unabhängig von den Besonderheiten des Dienstführerscheins darf man bei einem Fahrverbot mit keinem Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr fahren.
Zu beachten ist, dass auch auf Bundeswehrliegenschaften, wie etwa einer Kaserne die Regeln der Straßenverkehrsordnung entsprechend gelten, da sie angeordnet wurden. In der Regel bestehen entsprechende Vorschriften, wie Kasernenbefehle.
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