Das alljährliche Übel – die Betriebskostenabrechnung Teil 1

  • 2 Minuten Lesezeit

Wozu dient ein die Belegeinsicht überhaupt?

Soll eine Betriebskostenabrechnung überprüft werden, so reicht ein Blick auf die Abrechnung allein meist nicht aus. Lediglich die Schlüssigkeit der Abrechnung selbst und die Zulässigkeit des Ansatzes bestimmter Kosten kann geklärt werden. Ob die Kosten in der angegebenen Höhe aber auch tatsächlich entstanden sind, lässt sich nur durch Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege feststellen. Daneben ist die Einsichtnahme in die Belege auch für die Einhaltung der Einwendungsausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB von Bedeutung. Des Weiteren kann sie als Obliegenheit des Mieters für das Verhalten in einem späteren Prozess von Bedeutung sein. Ein Bestreiten des Kostenansatzes ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter vorher die Berechnungsunterlagen eingesehen hat.

Zusendung von Kopien statt Belegeinsicht?

Die Belegeinsicht beim Vermieter ist unnötig, wenn man sich die Abrechnungsbelege in Kopie zusenden lassen kann, damit sie dann durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Im preisfreien Wohnungsbau sind nur wenige Vermieter so freundlich und schicken den Mietern auf Anforderung die gewünschten Belege in Kopie zu. Die meisten Vermieter bestehen vielmehr darauf, dass die Mieter die Belege in den vermietereigenen Geschäftsräumen einsehen. Einen Rechtsanspruch auf Übersendung von Belegkopien haben Mieter außerhalb des sozialen Wohnungsbaus seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichthofs vom 08.03.2006 – VIII ZR 78/05 – nämlich grundsätzlich nicht (etwas anderes ergibt sich, wenn die Geschäftsräume des Vermieters/Verwalters unzumutbar weit (Rechtsberatung!) von der Wohnung des Mieters entfernt liegen).

Lohnt sich die Belegeinsicht?

Diese Frage ist nicht generell zu beantworten, sondern hängt ab von den Umständen des Einzelfalls. Aufwand bzw. Kosten der Belegeinsicht müssen ins Verhältnis zu einer möglichen Betriebskostenersparnis gesetzt werden. Möglicherweise ergibt die Belegprüfung, dass doch alles in Ordnung ist. Deshalb ist es sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt die Sinnhaftigkeit der Belegprüfung vorab zu klären und die Einsichtnahme auf die strittigen Betriebskostenarten und Problempunkte zu beschränken.

In unserem zweiten Teil zu dieser Themenreihe werden aus diesem Grund die wichtigsten Hinweise für eine erfolgreiche Durchführung der Belegeinsicht gegeben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.

Beiträge zum Thema