Das Arbeitszeugnis - Hinweise vom Anwalt für Arbeitgeber

  • 4 Minuten Lesezeit

Das Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist mehr als nur eine formale Pflicht – es ist ein zentrales Dokument, welches die berufliche Laufbahn von Mitarbeitenden wesentlich mitprägt. 

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, Arbeitszeugnisse sachlich, wohlwollend und gleichzeitig rechtssicher zu formulieren. 

Die Herausforderung liegt dabei oft im Detail: In der Zeugnissprache, der richtigen Struktur sowie der Vermeidung von rechtlichen und inhaltlichen Fehlern. Einige Hinweise zur Formulierung von Zeugnissen erhalten Sie in diesem Artikel.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Rechtsanwalt Dr. Malte Brix

  • Bundesweite Vertretung
  • Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
  • Lehrbeauftragter an der HWR Berlin
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

Telefon: 030 / 51 56 59 98 - 0

Kontaktformular

Arbeitszeugnisse – keine reinen Floskeln, sondern ein sensibles Kommunikationsmittel

Auch wenn es auf den ersten Blick scheinen mag, als bestünden Arbeitszeugnisse nur aus standardisierten Phrasen, handelt es sich in Wahrheit um ein fein abgestimmtes Beurteilungsinstrument. 

Personaler in anderen Unternehmen lesen zwischen den Zeilen – jede Formulierung kann Einfluss auf den weiteren Karriereweg der ehemaligen Mitarbeitenden haben. Als Aussteller müssen wir uns der sogenannten „Zeugnissprache“ bewusst sein und wissen, wie bestimmte Begriffe oder Wortkombinationen bewertet werden.

Vertretung im Arbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsrecht (Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen)
  • Kündigungsschutz (Prüfung und Anfechtung von Kündigungen, Abfindungsverhandlungen)
  • Arbeitsrechtliche Abmahnungen (Erstellung, Überprüfung und Verteidigung)
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge (Beratung und Verhandlung)
  • Lohn- und Gehaltsansprüche (Durchsetzung und Abwehr von Forderungen)
  • Betriebsverfassungsrecht (Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten)
  • Prozessführung im Arbeitsrecht (Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren)

Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis – rechtlicher Rahmen

Gemäß § 109 GewO ist jedem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. 

Der gesetzliche Mindestinhalt ist die Art und Dauer der Beschäftigung – das sogenannte "einfache Zeugnis". Auf Wunsch ist jedoch ein "qualifiziertes Zeugnis" auszustellen, das zusätzlich Aussagen zur Leistung und zum Sozialverhalten enthält. 

Arbeitgeber sollten im Idealfall stets ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, da dieses umfassende Auskunft über die tatsächliche Mitarbeit gibt und am Arbeitsmarkt einen höheren Stellenwert besitzt.

Ein starker Partner

  • Die hervorragenden Bewertungen unserer Mandanten spornen uns an!
  • Mit klaren Handlungsempfehlungen und transparenter Kostenkontrolle erhalten Sie eine optimale Beratung
  • Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Zeugnissprache – Formulierungen mit Wirkung

Viele gängige Formulierungen haben sich im Laufe der Zeit zu kodierten Aussagen entwickelt. Diese können von juristischen Laien oder unerfahrenen Führungskräften leicht missverständlich verwendet werden. Beispielsweise:

  • „Er zeigte Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft“ kann – je nach Kontext – negativ interpretiert werden.
  • „Er schied im beiderseitigen Einvernehmen“ lässt Raum für Spekulationen über Konflikte.
  • „Sie bemühte sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ wird häufig als Hinweis auf unzureichende Leistung gewertet.

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit solchen Phrasen ist entscheidend, um ungewollte Missverständnisse zu vermeiden.

Lassen Sie sich professionell vertreten! Jetzt handeln!

Welche Kosten entstehen?

  • Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenfrei
  • Unsere Vergütung richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und ist damit für Mandanten und Anwaltskanzlei transparent 
  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier können wir Ihnen eine überschlägige Einschätzung mitteilen und eine konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen geben

Schulnoten im Zeugnis – Formulierungen mit Bewertung

Viele Zeugnisse enthalten Formulierungen, die einer indirekten Benotung entsprechen. Eine kleine Änderung im Wortlaut kann bereits einen ganzen Notensprung bedeuten. 

Ein Auszug:

  • Note 1 (sehr gut):„…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Note 2 (gut):„…stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Note 3 (befriedigend):„…zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Note 4 (ausreichend):„…zu unserer Zufriedenheit“
  • Note 5 (mangelhaft):„…weitestgehend zu unserer Zufriedenheit“

Diese feinen Unterschiede sollten Arbeitgeber kennen, um Zeugnisse differenziert und nachvollziehbar zu gestalten.

Vertretung bundesweit

  • Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit
  • Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Typische Fehler beim Erstellen von Arbeitszeugnissen

  • Missverständliche Formulierungen: Unklare oder ungewollt doppeldeutige Aussagen können juristisch problematisch sein und potenziell den Eindruck einer Abwertung erzeugen.
  • Gefälligkeitszeugnisse: Übertrieben lobende Zeugnisse ohne Substanz schaden sowohl dem Ruf des Arbeitgebers als auch der Glaubwürdigkeit des Mitarbeitenden. Seriöse Zeugnisse müssen inhaltlich plausibel und ausgewogen sein.
  • Unvollständigkeiten: Fehlen Angaben zu Schlüsselbereichen wie Tätigkeitsfeld, Leistungen oder Verhalten, kann dies auf mangelnde Sorgfalt hindeuten. Ein vollständiger, strukturierter Aufbau ist daher Pflicht.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beratung Digital

  • Wir bieten individuelle moderne Beratung auch per Telefon und Video-Chat 
  • Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail und erhalten digitale Entwürfe und Posteingänge
  • Gerne empfangen wir Sie auch persönlich vor Ort
  • Wir bieten Beratung aus einer Hand

Fazit: Zeugnisse sind Verantwortung

Ein professionell erstelltes Arbeitszeugnis ist ein Zeichen von Wertschätzung, Transparenz und Rechtskonformität. 

Arbeitgeber sollten ihre Zeugnisse regelmäßig prüfen lassen oder sich bei Unsicherheiten juristisch beraten lassen – denn auch hier gilt: Qualität schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und trägt zur positiven Außenwirkung des Unternehmens bei.

Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash, Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Malte Brix

Beiträge zum Thema