Das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (SBG): Ein Desaster in der Mache?

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Das geplante Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben, auch bekannt als das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG), klingt auf den ersten Blick nach einer dringend benötigten Reform in der träge anmutenden Berliner Verwaltung. Bei genauerer Betrachtung offenbart sich ein Flickenteppich an Rechtsrisiken, der eher geeignet ist, den Bauprozess zu verlangsamen als zu beschleunigen.  

Vorgezogene Verwaltungsreform?

In der Berliner Landespolitik wabert das Thema Verwaltungsreform aktuell akuter denn je. Das viel diskutierte Herzstück einer möglichen Reform wird eine grundsätzliche Neuausrichtung des Verhältnisses von Senat/Land zu Bezirk. Noch bevor die Verwaltungsreform politisch und gesetzlich durchdiskutiert ist, ist das Schneller-Bauen-Gesetz nun schonmal bereits auf dem Weg und parlamentarisch beraten worden. Die angestrebte Beschleunigung setzt auf eine erhebliche Umverteilung der Entscheidungskompetenzen von den Bezirken zum Land Berlin. Eine solche Umstellung wirft nicht nur signifikante organisatorische, sondern auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Berlin mag eine Einheitsgemeinde sein, jedoch bleibt unklar, ob ein derartig einschneidender Eingriff in die Kompetenzverteilung ohne eine landesverfassungsrechtliche Anpassung zulässig ist. Schon diese Frage könnte grundsätzliche Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, die im schlimmsten Fall Jahre dauern, um geklärt zu werden. In dieser Zeit der Unsicherheit könnten Genehmigungsverfahren zum Erliegen kommen, anstatt wie vorgesehen zügig abgewickelt zu werden.  

Einfachgesetzliche Rechtsrisiken

Die geplante Beschleunigung brigt auch die Gefahr von behördlichen Fehlern mit sich. In einem ohnehin schon akuten Fachkräftemangel in der Verwaltung könnte ein überhastetes Abarbeiten von Genehmigungsprozessen zu einer eklatanten Zunahme von Verfahrensfehlern führen. Die Reform ist schließlich nicht untersetzt mit personeller Aufstockung in ausreichendem Maß. Fehlerhafte Genehmigungen könnten letztlich in ein bürokratisches Chaos münden, bei dem Baumaßnahmen gestoppt und auf unbestimmte Zeit verzögert werden. Der mögliche Schaden und die damit verbundenen Kosten für Investoren und die öffentliche Hand wären immens.

Die Verkürzung von Begutachtungsfristen und das Übergehen detaillierter Prüfungsverfahren, riskieren wichtige Umweltauswirkungen, technische Mängel oder rechtliche Hürden zu übersehen. Solche Versäumnisse können nicht nur die Qualität der Bauvorhaben beeinträchtigen, sondern auch die Grundlage für spätere Rechtsstreitigkeiten legen. Projektgegner, Umweltschutzorganisationen oder betroffene Bürger könnten durch juristische Anfechtungen die Durchführung dieser Vorhaben verzögern oder gar stoppen. Der anfängliche Vorteil der Geschwindigkeit könnte somit durch langwierige Rechtsstreits wieder aufgehoben, wenn nicht sogar ins Gegenteil verkehrt werden.

Gefahren ernst nehmen

Kurzum: das Schneller-Bauen-Gesetz birgt nicht nur die Gefahr, die beabsichtigte Beschleunigung seiner Wirkung ins Gegenteil zu verkehren, sondern könnte auch die Rechtssicherheit im Berliner Bauwesen nachhaltig erschüttern. Anstatt voreilige Entscheidungen ohne umfassende Evaluierung durchzusetzen, wäre eine grundlegende Reform der Verwaltungskapazitäten und eine Aufstockung des Fachpersonals der nachhaltige Weg zu einer wirklich effizienten Bearbeitung von Bauanträgen. Ein Gesetz, das die Symptome statt der Ursachen bekämpft, bleibt ein Risikogeschäft ─ besonders in einem Bereich, auf Stabilität und Präzision im Wahrsten Sinne angewiesen ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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