Der Dienstwagen Teil 8: Die Übernahme des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer.

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Optionen beim Umgang mit Dienstfahrzeugen am Ende des Arbeitsverhältnisses: Kaufrecht und Leasingbedingungen

Möglichkeiten für Arbeitnehmer, das Dienstfahrzeug zu erwerben

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, besteht neben der Option der Rückgabe des Dienstfahrzeugs auch die Möglichkeit, dass dem Arbeitnehmer ein Ankaufsrecht eingeräumt wird.

Im Falle des Unternehmenseigentums

Sollte das Dienstfahrzeug im Besitz des Unternehmens sein, ist ein Verkauf an den Arbeitnehmer durch das Unternehmen grundsätzlich denkbar. Dies kann zu einem festgelegten Verkaufspreis oder zum so genannten Händlereinkaufspreis erfolgen. Es gibt jedoch wichtige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Wenn ein vermindeter Kaufpreis festgelegt wird, qualifiziert sich dieser Unterschiedsbetrag als Abfindung gemäß § 34 EStG.

  2. Ein Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Verkauf an einen scheidenden Mitarbeiter ist nach § 434 ff. BGB und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht zulässig. Der Arbeitgeber gilt stets als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Zur Absicherung des Transaktionsprozesses ist es daher ratsam, den Verkauf über einen Gebrauchtwagenhändler abzuwickeln. Dabei kann der Arbeitgeber gegenüber dem Händler die Gewährleistung ausschließen, während der Händler gegenüber dem Arbeitnehmer die Gewährleistung übernehmen muss.

Bei Leasingfahrzeugen

Im Falle eines Leasingfahrzeugs hat der Arbeitgeber nicht die alleinige Entscheidungsgewalt. Er kann lediglich der Vertragsübernahme durch den Arbeitnehmer zustimmen und sich dafür einsetzen, dass auch der Leasinggeber der Vertragsübernahme zustimmt.


Textbasierte Übersicht: Wesentliche Aspekte beim Umgang mit Dienstfahrzeugen

  • Aspekt: Dienstfahrzeug im Unternehmenseigentum
    • Erläuterung: Verkauf an Arbeitnehmer möglich; bestimmte rechtliche Vorgaben (z.B. Abfindung, Gewährleistung) zu beachten.
  • Aspekt: Gebrauchtwagenhändler als Vermittler
    • Erläuterung: Gewährleistung kann vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden; Händler übernimmt Gewährleistung gegenüber Arbeitnehmer.
  • Aspekt: Leasingfahrzeug
    • Erläuterung: Entscheidung nicht allein beim Arbeitgeber; Zustimmung des Leasinggebers erforderlich.


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Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de

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