Der Mietkauf: Ein Wolf im Schafspelz? So schützen sich Verbraucher vor bösen Überraschungen

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Die Traumimmobilie oder das mit allen Annehmlichkeiten ausgestattete Automobil - viele Menschen haben diese und andere lang ersehnte Wünsche. Doch oftmals mangelt es den Kaufwilligen an dem erforderlichen Kapital, um ihren Lebenstraum endlich erfüllen zu können. Wer nicht bereit ist, erst Jahre oder gar Jahrzehnte zu sparen, stößt bei seinen Recherchen mitunter auf Anbieter für Mietkauf und sieht dadurch das Objekt der Begierde plötzlich in greifbarer Nähe. Doch Verbraucher sollten bei diesem Geschäftsmodell auf der Hut sein. Fachleute warnen Verbraucher immer wieder vor den Gefahren beim Mietkauf. Unverhältnismäßig überhöhte Kosten und erhebliche Risiken lassen den schönen Schein oftmals trügen. In diesem Artikel erfahren Verbraucher, wie ein Mietkauf funktioniert, welche Vor- und Nachteile dieses Geschäftsmodell bietet und welche Risiken bestehen.  

Was ist ein Mietkauf ?

Das Konstrukt Mietkauf bedeutet, dass zwei Vertragspartner einen Mietvertrag über eine Mietsache abschließen und dem Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt wird, die gemietete Sache innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu kaufen. Für den Erwerb der Mietsache genügt dann eine einseitige Erklärung des Mieters. Es bedarf also keiner gesonderten Einigung zwischen Vermieter und Mieter in Form eines zusätzlichen Kaufvertragsabschlusses. Vor der Erklärung zum Kauf findet das normale Mietrecht Anwendung. Durch die Ausübung des Kaufrechts wandelt sich der Vertrag automatisch in einen Kaufvertrag um und es gelten ab diesem Zeitpunkt die Vorschriften zum Kaufrecht. 

Das Geschäftsmodell Mietkauf kommt häufig im Zusammenhang mit Immobilien wie einem Haus oder einer Eigentumswohnung zur Anwendung, da der Immobilienkauf mittlerweile sehr viel Geld kostet und von Normalverdienern kaum noch zu stemmen ist. Aber auch im Handel mit Kraftfahrzeugen ist das Mietkauf-Modell verbreitet und es tummeln sich zahlreiche Anbieter am Markt. Der Vorteil des Mietkaufs liegt klar auf der Hand: Der Mietkauf kann leichter finanziert werden als der Sofortkauf und die Immobilie oder das Auto kann sofort genutzt werden.   

So läuft ein Mietkauf typischerweise ab

Das deutsche Recht sieht vor, dass der spätere Kauf zu einem Preis erfolgt, den die Parteien zuvor bereits vereinbart haben. Dabei gilt, dass die bis zum Kauf bereits gezahlten Mietraten vollständig oder nur zum Teil angerechnet werden. Zudem sollten Mietkäufer die Ausgestaltung des Kaufrechts genau unter die Lupe nehmen, denn die Vertragskonditionen der unterschiedlichen Anbieter sind zum Teil sehr unterschiedlich gestaltet. Manche Vertragstexte enthalten gar kein echtes Optionsrecht, sondern sehen vor, dass die Vermieter und Mieter zwingend einen Eigentumsübergang mit Zahlung der Schlussrate vereinbaren. Bei solchen Klauseln ist der spätere Kauf der Mietsache also nicht nur eine Option, sondern bereits fest vereinbart. Der Mieter kann in einem solchen Fall nicht selbst während der Mietzeit entscheiden, ob er von dem Recht zum Kauf Gebrauch macht oder nicht. Vielmehr ist der Erwerb durch den Mieter bereits vertraglich besiegelt. Einer Ausübungserklärung durch den Mieter bedarf es also gerade nicht mehr. Verbraucher, die noch nicht einschätzen können, ob sie im Rahmen der vertraglich geltenden Frist das Kapital für den vereinbarten Kaufpreis aufbringen können, sollten daher auf die Vereinbarung eines echten Optionsrechts achten. Nur so können sie sich vor einer finanziellen Überforderung schützen.         

Häufig ist der Mietpreis überhöht oder der Kauf verpflichtend

Es kommt leider nicht selten vor, dass der vereinbarte Mietpreis bei Mietkauf-Angeboten stark überhöht ist und Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Doch wie erklären sich die überhöhten Mietpreise? Der Grund dafür liegt häufig darin, dass die Mieter aufgrund der hohen Mietraten dazu motiviert werden sollen, die Mietsache innerhalb der vereinbarten Frist auch zu kaufen. Denn die Ausübung der Kaufoption ist für die Mietkauf-Anbieter sehr lukrativ und gewinnbringend.  

Verbrauchern raten wir deshalb dazu, sich vor dem Abschluss eines Mietkauf-Vertrages über mögliche Risiken und Nachteile zu informieren und sich im Zweifelsfall bei einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer erfahrenen Rechtsanwältin beraten zu lassen. Voreilige Vertragsabschlüsse können bei Mietkäufen häufig zu unangenehmen Überraschungen führen und Betroffene in finanzielle Notlagen bringen. In der Vergangenheit haben betrügerische Schneeballsysteme im Zusammenhang mit Mietkauf-Modellen bei Immobilien oder auch im Kraftfahrzeughandel für Aufsehen gesorgt. Daher gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!  

Wir sind bundesweit Ihre kompetenten Ansprechpartner

Sie haben einen Vertrag für ein Mietkauf-Geschäft vorliegen und sind nicht sicher, ob er nachteilige oder sogar unwirksame Klauseln enthält? Wir beraten Sie gerne zu allen Rechtsfragen rund um das Thema Mietkauf und prüfen Ihre Verträge sowie Angebote von Mietkauf-Anbietern. 

Wir unterstützen Rechtsratsuchende auch bei allen anderen Fragen und Problemen auf dem Gebiet des Immobilien- und Grundstücksrechts, Miet- und WEG-Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im allgemeinen Vertragsrecht. Uns liegt eine verständliche und offene Kommunikation mit unseren Mandanten am Herzen. Die individuelle Bearbeitung des Falls hat bei uns oberste Priorität. Über die Kosten unserer Tätigkeit sprechen wir mit unseren Mandanten vorab transparent. Erst danach entscheiden Rechtsratsuchende, ob sie eine Beauftragung wünschen oder nicht. Nehmen Sie per Telefon, E-Mail oder dem unten stehenden Nachrichtenfenster unkompliziert Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte


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