Der Verteidiger erhält beim AG Köln die gesamte Messreihe, das konkrete Messbild sowie das Testfoto

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Dem Verteidiger in Bußgeldverfahren sind die vollständige Messdatei und die gesamte Messreihe (also alle am Messtage durch die Behörde gefertigten Messbilder) sowie das Test-/Kalibrierungsfoto zur Verfügung zu stellen. Das hat ganz aktuell das Amtsgericht Köln entschieden und damit seine diesbezügliche Rechtsprechung erneut bestätigt.

Das Amtsgericht begründet diese – völlig zutreffende – Entscheidung mit dem Recht auf rechtliches Gehör und aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Verfahrens.

Bei einem standardisierten Messverfahren muss der Betroffene konkrete Einwände gegen die Messung vorbringen, um diese anzugreifen. Hierzu ist er nach Auffassung des Gerichts nur in der Lage, soweit eine Auswertung der Messung (ggf. auch durch einen vom Betroffenen beauftragten Sachverständigen) erfolgen kann, die das Vorliegen der gesamten Messreihe voraussetzt.

Auch bestätigt das Gericht die hier bereits lange vertretene Auffassung, dass dem auch keine datenschutzrechtlichen Erwägungen entgegenstehen, denn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt das Interesse des Betroffenen, das Recht auf rechtliches Gehör ausüben zu können. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass nicht dem Betroffenen selber, sondern dessen Verteidiger als Person der Rechtspflege die Daten zur Verfügung gestellt würden.

Beim Amtsgericht Köln finden Bußgeldverfahren – im Gegensatz zu manchen anderen Amtsgerichtsbezirken – somit nach wie vor fair und transparent statt.

(Entscheidung AG Köln, Beschluss vom 22.12.2017 – 807 Owi 50/17 (b))



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