Deutsche Lichtmiete stellt Insolvenzantrag - Bergdolt vertritt Anleger

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Am 30.12.2021 hat die Deutsche Lichtmiete AG einen Insolvenzantrag gestellt. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht Oldenburg. 

Leider waren bei der Deutschen Lichtmiete bereits schlimmste Befürchtungen aufgekommen, nachdem Anfang Dezember, am 08.12.2021 die Staatsanwaltschaft bei der Deutschen Lichtmiete angerückt ist und die Büroräume durchsucht hat.

Der Verdacht, den die Staatsanwaltschaft hat, lässt Übles erahnen: Es besteht der Anfangsverdacht, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig war und von 2018 bis 2021 trotzdem über 100 Millionen Euro von Anleger eingesammelt worden sind.

Durch den Insolvenzantrag steht die Gefahr eines Totalverlustes für die Anleger im Raum. Es wird nun darauf ankommen, herauszufinden, wieviel Substanz bei der Deutschen Lichtmiete vorhanden ist und auf die Gläubiger verteilt werden kann. Dies wird die Aufgabe eines einzusetzenden (vorläufigen) Insolvenzverwalters sein.

Auf Seiten der Anleger sollte sich darum bemüht werden, im (vorläufigen) Gläubigerausschuss, der einzusetzen sein wird, vertreten zu sein. Die Interessen der Anleger sind hier sehr wichtig, auch im Vergleich zu anderen Gläubigern, und müssen daher angemessen berücksichtigt sein.

Darum wird die Kanzlei Bergdolt sich kümmern. Wir sind bereits von Anlegers mandatiert und werden uns für eine Position im (vorläufigen) Gläubigerausschuss bewerben.

Betroffen sind die Anleger folgender Anleihen:

  • EnergieEffizienzAnleihe 2027 (ISIN: DE000A3H2UH3 | WKN: A3H2UH)
  • EnergieEffizienzAnleihe 2025 (ISIN: DE000A2TSCP0 | WKN: A2TSCP)
  • EnergieEffizienzAnleihe 2023 (ISIN: DE000A2G9JL5 | WKN: A2G9JL)
  • EnergieEffizienzAnleihe 2022

sowie auch die Aktien der Deutschen Lichtmiete AG.

Betroffene Anleger können sich an die Kanzlei Bergdolt wenden. Wir sind bereits mit der Materie befasst und erarbeiten Strategien für unsere Mandanten. Wir werden im weiteren Verlauf kostenfreie Informationsveranstaltungen für betroffene Anleger anbieten.

Es erscheint aus momentaner Sicht sinnvoll, darauf zu setzen, dass ein sogenannter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt wird. Dieser vertritt die Anleger zentral und gemeinsam und meldet die Forderungen zur Insolvenztabelle an - eine große Ersparnis für die Anleger.

Weiter kann es sinnvoll sein, Beteiligte an der der Insolvenz und damit an Schaden in Anspruch zu nehmen. Hier kommen mehrere mögliche Anspruchsgegner in Betracht. Dies sind zum einen Vorstände des Unternehmens. Hier besteht eine Anfangswahrscheinlichkeit eines Fehlverhaltens wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Durchsuchungen.

In Betracht kommen erfahrungsgemäß bei derartigen Konstellationen auch immer Berater, Vermittler, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ratingagenturen. Hier ist es momentan noch zu früh, konkrete Aussagen zu treffen. In der Kanzlei Bergdolt arbeiten wir den Sachverhalt aber bereits auf und denken, dass wir bald erste Möglichkeiten für die Anleger präsentieren können.

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören und weitere Informationen wünschen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten ein kostenfreies Erstgespräch und eine kostenfreie Teilnahme an unsere Informationsveranstaltungen an. Gerne informieren wir Sie hier über anstehende Termine. 


 



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