Deutsche Umwelthilfe mahnt Makler wegen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie sind Immobilienmakler und haben eine Abmahnung der deutschen Umwelthilfe e.V. bekommen? Dann sind Sie nicht allein.

Wer ist die Deutsche Umwelthilfe?

In der Abmahnung heißt es, dass die Deutsche Abmahnhilfe e.V. (DUH) bezweckt gemäß ihrer Satzung unter anderen, die aufklärende Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Seit dem 13. Oktober 2004 ist sie in die Listen der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagengesetz eingetragen. Die DUH ist daher in der Lage, Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und andere Verbraucherschutzgesetze durch geeignete Maßnahmen kollektiven Rechtsschutzes zu unterbinden.

Mediale Aufmerksamkeit hat sie durch Klagen gegen Kommunen wegen der Verhängung von Dieselfahrverboten gewonnen.

Das täglich Brot scheint allerdings der Ausspruch von zahlreichen Abmahnungen. Aktuell scheint sie systematisch Zeitungsanzeigen zu durchforsten, um Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Den abgemahnten Maklern wird vorgeworfen, dass Sie Immobilien zum Kauf anbieten Kauf, ohne die erforderlichen Angaben zum Energieausweis nach § 16 a EnEV in der entsprechenden Verkaufsanzeige zur Verfügung zu stellen.

So sei der Makler seit dem 01.05.2014 gemäß § 16a EnEV dazu verpflichtet bei der Bewerbung von Immobilien bei Vorliegen eines Energieausweises zum, Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe bestimmte Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie anzugeben.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Zahlung Abmahnkosten in Höhe von 223,76 € gefordert.

Der Abmahnung ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000 € enthält.

Unsere Empfehlung

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
  • Keinen Kontakt Deutsche Umwelthilfe nicht kontaktieren
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren

 

Achtung! Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden!

Die Deutsche Umwelthilfe hat auch andere Unternehmen im Visier. So werden regelmäßig auch Autohändler abgemahnt, die gegen die PKW-EnVKV verstoßen haben sollen.

Sollten Sie eine Abmahnung des Vereins Deutsche Umwelthilfe e. V. erhalten haben und einen Anwalt beauftragen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir kennen den Abmahner bereits aus vielen anderen Verfahren.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema