Deutscher Konsumentenbund e.V. mahnt wegen Bezeichnung „Psychotherapeut“ ab

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Mir wurde wieder einmal ein Schreiben des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. zur Prüfung vorgelegt. Der Betreff lautet: 


Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits


Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Abmahnung wegen der Benutzung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zur Abmahntätigkeit des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V.:


Der Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. ist als Verbrauchendenschutzverband in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen und somit berechtigt, im Wege einer Abmahnung gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. 


Ich habe in der Vergangenheit wiederholt Betroffene beraten und vertreten, die eine Abmahnung des Vereins erhalten haben. Informationen zu den entsprechenden Fällen finden Sie in dem folgenden Beitrag auf der Internetseite meiner Kanzlei:


Abmahnung vom Verein Deutscher Konsumentenbund e.V.


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um die unzulässige Benutzung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Gerügt wird insoweit eine wettbewerbswidrige Irreführung durch unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben. Konkret geht es insoweit um die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ohne die hierfür erforderliche Berechtigung.


Zum Hintergrund:


Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung.


Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“. Dies ist im Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) geregelt.


Zu den Forderungen in dem Abmahnschreiben:


Der Abgemahnte wird aufgefordert,


  1. die beanstandeten Praktiken sofort einzustellen
  2. die beanstandeten Praktiken künftig zu unterlassen und eine Erklärung abzugeben, mit der er sich unter Übernahme einer Konventionalstrafe verpflichtet, die beanstandeten Praktiken sowie im Kern gleiche Praktiken künftig zu unterlassen und
  3. eine Kostenerstattung gemäß der beiliegenden Rechnung zu zahlen


Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ohne die hierfür erforderliche Berechtigung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen:


  • Zum einen ist mir aus meiner Tätigkeit bekannt, dass der Verein gegebenenfalls auch gerichtliche Verfahren einleitet, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind.
  • Zum anderen ist mir aus meiner Tätigkeit auch bekannt, dass der Verein die Einhaltung abgegebener Unterlassungserklärungen überprüft und bei Verstößen Vertragsstrafe fordert.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch Post erhalten?


Sie haben auch ein Schreiben des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. erhalten und wünschen eine Beratung?


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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