Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds: Hilfe! Anwaltsinfo!

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Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds (DMAF) haben derzeit nichts zu lachen.

So kamen Anleger des  DMAF schon seit einigen Monaten nicht mehr an ihr Geld.

Doch es kommt auf die Anleger noch mehr zu:  Der Fonds befindet sich seit dem 14. Juni 2023 in Liquidation und soll aufgelöst werden. 

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft IP Concept hatte offenbar über die Liquidation entschieden und dies den Anlegern mitgeteilt. Die Auflösung soll dem Schutz von Anlegerinteressen dienen, die Assets des Fonds sollen nun wohl veräußert werden.

Damit müssen Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds widrigstenfalls mit erheblichen Verlusten rechnen und sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.

Zwar soll der DMAF das Geld der Anleger zum Großteil in hochverzinsliche Anleihen investiert haben, ein Teil floss dabei aber auch z.B. in den ebenfalls bereits seit einigen Monaten eingefrorenen Verius Immobilienfonds.

Anleger sollten dabei nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), von Dr. Späth & Partner unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

So könnte überprüft werden, ob die Fondsschließung überhaupt erforderlich war, ebenso können Anleger eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, aber auch aus sog. Anlageberatungs- und vermittlerhaftung.

Ein Anlageberater und/oder  -vermittler schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung.

In Fällen, in denen die Beratung des Anlegers nicht diesen Vorgaben entsprach, kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

Anleger des Deutschen  Mittelstandsanleihen-Fonds sind also nicht schutzlos gestellt, sondern sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner RAen unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds  können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.


 




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