Dezember 2019: Abmahnung von Philipp von Schönfels durch HKMW Rechtsanwälte / CBD-Produkte

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was wird abgemahnt?

Es liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei HKMW Rechtsanwälte aus Köln (dort: RA Malte Mörger) vor. Herr Rechtsanwalt Mörger beanstandet für Herrn Philipp von Schönfels den Vertrieb von CBD-Produkten ohne über die notwendige Registrierung zu verfügen. Es liege ein Verstoß gegen § 3 UWG und gegen Nr. 9 des Anhangs zu § 3 UWG vor. Nach Art. 6 Abs. 2 Novel-Food-VO dürften nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe der in der Liste festgeleten Bedingungen und Kennzeichnungsvorschriften als solche in den Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden.

2. Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Malte Mörger fordert, die Rechtsverletzung zu beenden, die eine Wiederholungsgefahr begründe. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Vorgegeben wird eine unspezifizierte Vertragsstrafe nach dem neuen Hamburger Brauch.

Außerdem soll der Abgemahnte Auskunft erteilen über Art und Umfang des Vertriebs von CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln auf dem Gebiet der BRD ohne entsprechender Erlaubnis.

Für die Rechtsanwaltskosten gemäß § 12 Abs. 1 UWG wird ein Gegenstandswert von 50.000,00 EUR angesetzt. Es wird allerdings nicht darauf hingewiesen, dass bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer Abmahnkosten in Höhe von 1.822,96 EUR entstehen.

3. Was sollen Sie tun?

Ich gehe davon aus, dass Sie selbst von einer Abmahnung der Kanzlei HKMW betroffen sind. Lassen Sie die Angelegenheit unter keinen Umständen auf sich bewenden, etwa weil Sie der Ansicht sind, sich rechtmäßig verhalten zu haben oder der angegriffene Wettbewerbsverstoß unbedeutend sei.

Die Forderungen von Herrn Schönfels sind genau zu überprüfen. Lassen Sie sich hierbei durch mich als Fachanwalt beraten. Ich bin Fachanwalt und seit fast 15 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz (darunter Wettbewerbsrecht) tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. 

Es reicht, wenn Sie mir eine E-Mail schicken. Sie erreichen mich natürlich auch mittels Fax oder per Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Vorerst sollten Sie Folgendes tun:

  • Nehmen Sie nicht in direkten Kontakt mit der Kanzlei HKMW Rechtsanwälte oder mit Herrn Malte Mörger auf.
  • Geben Sie unter keinen Umständen die Ihnen vorgelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
  • Vertrauen Sie nicht dem Internet. Sie haben keine Garantie, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig/aktuell oder auch nur vollständig sind, und zwar selbst dann nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen, soweit dieser keine ausreichenden Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz besitzt.
  • Erteilen Sie keine Auskünfte und überweisen Sie auch kein Geld.

4. Warum die Kanzlei DAMM LEGAL?

Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbsrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Online-Shop oder Ihr Verkäuferkonto auf einer Internet-Handelsplattform auf weitere Verstöße. Gerne helfe ich Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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