Die „bisherige Lebensstellung“ i.d. Berufsunfähigkeitsversicherung - Worauf sollte d. Versicherte achten?

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Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Summenversicherung. Folglich ist es unerheblich, ob die Versicherungsleistung mangels eines konkreten Schadens zu einer Bereicherung führt oder nicht (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2012, Az. 10 O 45/11).

Obwohl jedoch die Leistungspflicht des Versicherers nach Grund und Höhe von einem Schaden in Form einer Einkommensbuße unabhängig ist, kann das Einkommen des Versicherten eine Bedeutung dafür haben.

Denn der Versicherte, der seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben kann, ist nur dann berufsunfähig, wenn er keine andere Tätigkeit ausüben kann, zu der er nach Ausbildung und Erfahrung befähigt ist, und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (§ 172 Abs. 3 VVG).

Es ist also möglich, dass in dem Versicherungsvertrag eine sogenannte Verweisungsmöglichkeit vereinbart werden kann, bei deren Prüfung die bisherige Lebensstellung berücksichtigt wird.

Somit fließen also auch die Ausbildung und Erfahrung sowie die bisherige Lebensstellung des Versicherten in die Abwägungen des Versicherers über die Berufsunfähigkeit mit ein. Eine „Lebensstellung“ wird unter anderem auch durch das Einkommen eines Versicherten geprägt. Es kommt also auf den Unterschied des vorherigen Einkommens zu dem aktuellen an.

Der Unterscheid entscheidet also darüber, ob der Versicherte berufsunfähig ist oder nicht.

Den Versicherten treffen somit die Vorteile und Nachteile eines Berufswechsels und eine damit einhergehende Einkommensänderung auch hinsichtlich seiner Lebensstellung.

Lehnt der Versicherer den Antrag auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten mit der Begründung ab, der Versicherte habe sich selbst auf eine andere Tätigkeit verwiesen, die der bisherigen Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung entspricht, so sollte spätestens jetzt ein versierter Versicherungsspezialist aufgesucht werden, um die Entscheidung des Versicherers überprüfen lassen.

Hierzu stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.



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