Die „Coaching-Falle“ Teil 3 – unseriösen Coaching-Vertrag widerrufen & Geld zurück erhalten

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In unseren bisher erschienenen Beiträgen hatten wir erläutert, wie man als Kunde unseriöse oder gar rechtswidrige Coaching-Verträge erkennt und im besten Fall vermeidet. Doch was ist zu tun, wenn der Vertrag bereits unterzeichnet wurde? Meist sind auch bereits erhebliche Anzahlungen geleistet worden – habe ich als Kunde Aussichten darauf, mein Geld zurückzuerhalten?

Diesen höchst aktuellen Fragen wollen wir uns im heutigen Beitrag widmen.


Die Ausgangslage

Selbstverständlich gibt es viele sehr gute Coaches und Coachings, die einen echten Mehrwert bieten und daher ihr Geld wert sind. Doch was, wenn sich die Werbeversprechen von professionellen Coaches und „garantiert“ hohen Umsätzen in Luft auflösen, aus der versprochenen 1:1-Betreuung plötzlich Online-Gruppencoachings werden und die vermeintlich „hochwertigen“ Schulungsmaterialen sich als in schlechter Qualität aufgenommene Videos herausstellen, die nicht einmal das inhaltliche Niveau eines Grundlagenkurses in Betriebswirtschaft und Marketing erreichen? Oder im schlimmsten Fall sogar schnell klar wird, dass das vermeintlich „todsichere“ Vertriebsmodell eigentlich nur darin besteht, weitere Kunden für Coachings und andere Produkte der Coaching-Agentur zu gewinnen – auch bekannt als Schnellballsystem oder Pyramidenschema?

In solchen Fällen ist schnelles Handeln geboten, denn mit jeder weiteren Zahlung an den Coach steigt das Risiko, sein Geld entweder erst nach einem Rechtsstreit oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht zurückzubekommen (zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz des Coaches). Abgesehen von dieser wirtschaftlichen Problematik bestehen auch juristische Risiken, da etwa eine Widerrufsfrist ablaufen kann oder eine Anfechtung des Vertrags nach zu großem Zeitablauf nicht mehr möglich ist.


Wie also komme ich als Kunde aus einem solchen Vertrag heraus?

Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort, da die abgeschlossenen Verträge und angebotenen Leistungen zu unterschiedlich sind. Selbstverständlich muss auch jeder Fall genau im Einzelnen betrachtet werden. Im Hinblick auf Coaching-Verträge kommen jedoch oft die folgenden Möglichkeiten in Betracht:


  • Widerruf: Gern wird von Coaches und anderen Anbietern von Online-Dienstleistungen das Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen oder darauf bestanden, dass ein solches nicht bestehe, weil der Kunde Unternehmer sei. Oft sind diese Vereinbarungen aber unwirksam und ein Widerruf ist noch möglich. Dieser sollte dann schnellstmöglich und beweisbar erklärt werden.                                                                                                                                                                        
  • Anfechtung: Wurde der Kunde vom Coach mit falschen Versprechungen zum Vertragsschluss gebracht, kann der Vertrag wegen Irrtum oder vorsätzlicher Täuschung angefochten werden.               
  • Sittenwidrigkeit: Von der Rechtsprechung werden vermehrt Coaching-Verträge als sittenwidrig eingestuft, weil die Gebühren für das Coaching in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Ist der Vertrag sittenwidrig, kann der Kunde sein Geld zurückfordern.                                                                                                         

Was sagt die Rechtsprechung?



Als Kanzlei mit Spezialisierung im Vertragsrecht und großer Erfahrung mit zahlreichen Coaching-Fällen beraten wir Sie gern dazu, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen, aus einem unliebsamen Coaching-Vertrag auszusteigen und unrechtmäßig gezahlte Coaching-Gebühren erstattet zu bekommen. Dies vorzugsweise schnell und kostenschonend auf dem außergerichtlichen Wege, notfalls aber konsequent und mit jahrelanger Prozesserfahrung aus internationalen Wirtschaftskanzleien auch vor Gericht.  


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