Die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung: 10 Szenarien, welche zur Steuerfalle werden können.

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1. Einleitung

Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes Thema im deutschen Steuerrecht, das sowohl für Unternehmer als auch für Steuerberater von großer Bedeutung ist. 

Für den Unternehmer und Steuerpflichtigen können ungewollte Beendigungen von Betriebsaufspaltungen erhebliche Steuernachteile bedeuten. Parallel werden für Steuerberater große Haftungsszenarien ausgelöst, wenn der Mandant nicht über die entstehenden Steuerfolgen belehrt wurde.

Um einen ersten Überblick über diese komplexen Thematiken zu erhalten, wird nachfolgend zunächst darauf eingegangen, was eine Betriebsaufspaltung ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Anschließend werden zehn verschiedene Fälle dargestellt, in denen eine Betriebsaufspaltung beendet werden kann. Im Anschluss wird auf die steuerlichen Rechtsfolgen dieser Beendigung eingegangen.


2. Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Eine Betriebsaufspaltung tritt auf, wenn ein Unternehmen in zwei oder mehr rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt wird, die jedoch wirtschaftlich miteinander verflochten sind. In der Regel handelt es sich dabei um eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft.


3. Wesentliche Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Annahme und Begründung einer Betriebsaufspaltung sind:

  1. Personelle Verflechtung: Die gleichen Personen müssen sowohl an der Besitz- als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sein.
  2. Sachliche Verflechtung: Die Besitzgesellschaft muss Wirtschaftsgüter an die Betriebsgesellschaft vermieten oder verpachten.
  3. Betriebsnotwendigkeit: Die vermieteten oder verpachteten Wirtschaftsgüter müssen für den Betrieb der Betriebsgesellschaft notwendig sein.


4. 10 Fälle und Szenarien, über die eine Betriebsgesellschaft aufgelöst wird

Eine Betriebsaufspaltung kann durch folgende Szenarien gewollt oder ungewollt aufgelöst bzw. beendet werden (nicht abschließend):

1. Verkauf der Besitzgesellschaft

Der Verkauf der Besitzgesellschaft an eine dritte Partei führt zur Beendigung der Betriebsaufspaltung.

2. Verkauf der Betriebsgesellschaft

Ähnlich wie beim Verkauf der Besitzgesellschaft wird die Betriebsaufspaltung beendet, wenn die Betriebsgesellschaft verkauft wird.

3. Insolvenz einer der Gesellschaften

Die Insolvenz einer der beteiligten Gesellschaften kann die Betriebsaufspaltung beenden.

4. Aufgabe der Betriebsnotwendigkeit

Wenn die vermieteten oder verpachteten Wirtschaftsgüter nicht mehr betriebsnotwendig sind, endet die Betriebsaufspaltung.

5. Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse, die die personelle Verflechtung aufhebt, beendet die Betriebsaufspaltung.

6. Betriebsaufgabe

Die Aufgabe des Betriebs der Betriebsgesellschaft führt zur Beendigung der Betriebsaufspaltung.

7. Umwandlung einer der Gesellschaften

Die Umwandlung einer der Gesellschaften in eine andere Rechtsform kann die Betriebsaufspaltung beenden.

8. Fusion der Gesellschaften

Eine Fusion der Besitz- und Betriebsgesellschaft beendet die Betriebsaufspaltung.

9. Verlagerung des Geschäftsbetriebs ins Ausland

Die Verlagerung des Geschäftsbetriebs einer der Gesellschaften ins Ausland kann die Betriebsaufspaltung beenden.

10. Tod eines Gesellschafters

Der Tod eines Gesellschafters, der eine wesentliche Beteiligung an beiden Gesellschaften hatte, kann die Betriebsaufspaltung beenden.


5. Steuerliche Rechtsfolgen

Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Zu den wichtigsten gehören:

  1. Aufdeckung stiller Reserven: Bei der Beendigung der Betriebsaufspaltung werden stille Reserven aufgedeckt, die zu einer Besteuerung führen können.
  2. Gewerbesteuer: Die Beendigung kann zu einer Neubewertung der Gewerbesteuerlast führen.
  3. Einkommensteuer: Die Einkünfte aus der Beendigung der Betriebsaufspaltung können zu einer erhöhten Einkommensteuerlast führen (Gewinnerhöhung durch Realisierung stiller Reserven).


6. Fazit

Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollte, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Auch muss bei "verteiltem" Vermögen bei einem Unternehmer bzw. verschiedenen verflochtenen Unternehmensformen immer eine Betriebsaufspaltung im Hinterkopf behalten werden.

Denn durch Umgestaltungen und Veränderungen in dem Unternehmensgeflecht des Steuerpflichtigen können ungewollt die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung wegfallen lassen.

Dies kann der "steuerliche Supergau" bedeuten und schlimmstenfalls aufgrund der ausgelösten Steuerlasten zu einer Insolvenz führen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung von Beratern.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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