Die Wiedereinstellungszusage: die fiesesten Arbeitgebertricks – Teil 8

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

In manchen Branchen ist es üblich, Mitarbeiter saisonal zu entlassen, um sie einige Zeit später wiedereinzustellen. Auf die entsprechende Zusage des Chefs ist dort regelmäßig Verlass. Die Wiedereinstellungszusage kann aber auch ein Arbeitgebertrick sein, mit dem der Chef einen gekündigten Mitarbeiter hinhält, bis die Dreiwochenfrist der Kündigungsschutzklage abgelaufen ist.

Woran erkennt man, ob der Arbeitgeber die Zusage ernst meint?

Misstrauisch wäre ich beispielsweise, wenn der Chef keine konkreten, nachvollziehbaren Gründe nennt für seinen Vorschlag, den Gekündigten nach einiger Zeit wieder einzustellen. Wenig Hoffnung gibt es, wenn man die Wiedereinstellung in Aussicht stellt für den Fall, dass es „der Firma wieder besser geht“ – und für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet. Nach meiner Erfahrung geht es Firmen, die wirtschaftliche Probleme haben, nach einigen Monaten auch nicht viel besser.

Gekündigte Mitarbeiter, die auf diesen Arbeitgebertrick hereinfallen, verlieren regelmäßig jede Aussicht auf eine Abfindung. Vielleicht hätte man den Job mit einer Kündigungsschutzklage retten oder sich auf eine hohe Abfindung einigen können! Mit Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist hat man dazu so gut wie keine Chance.

Was kann man tun, wenn man eine Wiedereinstellungszusage erhält, der man nicht traut?

Jedem Arbeitnehmer kann ich nur raten, so schnell wie möglich einen Arbeitsrechtler, am besten einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Hat der Arbeitgeber bereits gekündigt, sollte man sich noch am selben Tag nach den Aussichten einer Kündigungsschutzklage informieren. Man sollte alle arbeitsrechtlichen Fristen einhalten, und seine Chancen auf Joberhalt und Abfindung optimal nutzen.

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