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Diese Regeln gibt es für die neuen E-Scooter

  • 3 Minuten Lesezeit
Boris Christof Böhm anwalt.de-Redaktion
  • Seit 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter offiziell in Deutschland fahren.
  • Achtung: Einige der angebotenen elektrischen Tretroller besitzen noch keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
  • Das Mindestalter für Fahrer liegt bei 14 Jahren.
  • Ein Helm wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
  • Wer mit einem E-Roller fährt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Am 15. Juni 2019 sind die E-Scooter in Deutschland zugelassen worden. Bei einer Nutzung der E-Roller muss jedoch einiges beachtet werden. Die einzuhaltenden gesetzlichen Regeln sind in der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zu finden.

Technische Anforderungen für die Zulassung auf deutschen Straßen

Von technischer Seite bestehen einige spezifische Voraussetzungen, die E-Scooter erfüllen müssen. Eine davon ist die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h. Außerdem darf die Nennleistung des E-Motors höchstens bei 500 Watt liegen. Das zulässige Höchstgewicht beträgt 55 Kilogramm.

Darüber hinaus müssen die E-Roller zwei voneinander unabhängige Bremsen besitzen und ähnlich wie ein Fahrrad über eine Beleuchtung verfügen. Die Lampen können allerdings auch abnehmbar sein.

Zur weiteren Sicherheitsausstattung gehören neben einer Klingel seitliche Reflektoren sowie eine Lenk- oder Haltestange. Andere elektrische Kleinstfahrzeuge ohne Haltestange wie elektrische Einräder, sogenannte Monowheels, oder E-Skateboards dürfen immer noch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Noch nicht alle E-Scooter-Modelle sind legal

Gerade im Internet, aber auch im Fachhandel, werden immer noch verschiedene E-Roller ohne Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeboten. Diese Zertifizierung durch das KBA dauert rund zwei Wochen. Erst wenn die Gefährte eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, darf man sich damit legal auf deutschen Straßen bewegen. Alle nicht zertifizierten E-Scooter darf man nur auf Privatgelände benutzen.

Das Angebot an legalen elektrischen Tretrollern wird immer größer. Die Preise reichen dabei von mehreren Hundert bis über 2.000 Euro. Zugelassen und im Fahrradfachhandel erhältlich sind z. B. Großrad-Modelle wie Metz Moover und BMW X2City. Es gibt aber auch kompaktere E-Scooter mit Straßenzulassung wie den Sparrow-Legal von IO Hawk oder den Egret-Ten V4.

Wer darf sich wo mit E-Scootern fortbewegen?

Anders als ursprünglich geplant dürfen die bis zu 20 km/h-schnellen E-Scooter nun doch nicht auf Fußwegen genutzt werden. Eine zunächst vorgesehene zweite Klasse von Rollern, die maximal 12 km/h schnell sind und auch Gehwege befahren dürfen, wurde nun doch nicht eingeführt. Der E-Scooter entspricht rechtlich gesehen faktisch dem Fahrrad und darf auf Radwegen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Fehlen diese, muss die Straße benutzt werden.

Das Mindestalter der Nutzer beträgt 14 Jahre. Außerdem ist weder ein Führerschein noch ein Helm erforderlich. Mediziner und Unfallexperten empfehlen jedoch die Nutzung von Fahrradhelmen. Der Grund dafür ist die relativ wacklige Position des Fahrers auf diesen Gefährten.

Ob das Mitführen von E-Scootern in Bussen und Bahnen erlaubt ist, ist vom jeweiligen Verkehrsbetrieb abhängig. Am besten fragt man dort nach, ob die Mitnahme von E-Rollern gestattet ist.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden

Nur zertifizierte E-Roller, die auch eine Versicherungsplakette tragen, dürfen tatsächlich im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Diese Plakette sieht ähnlich aus wie ein Mofa-Kennzeichen. Zahlreiche unterschiedliche Versicherungen bieten die nötigen Haftpflichtversicherungspolicen an.

Das Versicherungsjahr fängt am 1. März an. Dann besitzen nur noch die aktuellen schwarzen und nicht mehr die grünen Kennzeichen des Vorjahrs Gültigkeit. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden des Unfallgegners, wenn E-Scooter-Fahrer einen Unfall verursachen. Wer eigene Schäden erstattet haben will, benötigt darüber hinaus eine Teilkaskoversicherung.

Die Kosten für die günstigsten Haftpflichtversicherungen betragen inzwischen nicht einmal mehr 20 Euro. Viele Konzerne haben ihre Prämien zuletzt deutlich gesenkt. Schließlich gab es in den ersten Monaten nach der Zulassung gerade bei den privat genutzten E-Scootern deutlich weniger Unfälle als erwartet. Mit steigendem Alter des Nutzers sinken die Versicherungskosten oft sogar noch weiter.

Wer einen E-Scooter ohne eigene Versicherungspolice auf öffentlichen Straßen verwendet, macht sich strafbar. Neben empfindlichen Strafen riskiert der Nutzer im Falle eines Unfalls auf dem entstandenen Schaden sitzen zu blieben.

(BCB)

Foto(s): ©Fotolia.com

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