Drei auf einen Streich: Abmahnung Google Fonts von der RAAG Kanzlei / VIVA Datenschutz erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Noch immer reißt die Flut an DSGVO - Abmahnungen wegen behaupteter Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts nicht ab.

Alle Abmahnschreiben, die wir in den letzten 4 Tagen vorgelegt bekommen haben, betreffen ausschließlich die RAAG Kanzlei und wurden im Namen von einer Frau Jolanta Januszewski bzw. Omar Taha M Salhin / die VIVA Datenschutz ausgesprochen.

Auffällig war dabei heute besonders, dass sich ein Betroffener, bei uns gemeldet hat, der im Familienkreis an einem Tag insgesamt 3 (!) Abmahnschreiben von der RAAG Kanzlei erhalten hat. Noch offensichtlicher rechtsmissbräuchlich könnten diese Massenabmahnungen nach unserer Einschätzung kaum sein. Ganz offenkundig steht hier das Einnehmen von Geld und nicht berechtigte Belange des Datenschutzes im Vordergrund. Dies ist nicht hinnehmbar. 

Unser Grundsatzbeitrag zum Thema Google Fonts Abmahnungen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html

Unsere bisherigen Beiträge über die Abmahnungen der RAAG Kanzlei berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-viva-datenschutz-jolanta-januszewski-wegen-google-fonts-205978.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-omar-taha-m-salhin-viva-datenschutz-wegen-google-fonts-erhalten-wir-helfen-206090.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/google-fonts-abmahnung-der-raag-kanzlei-fuer-omar-taha-m-salhin-oder-jolanta-januszewski-erhalten-wir-helfen-206132.html


Ich habe eine Abmahnung der RAAG Kanzlei erhalten, wie sollte ich mich nun verhalten?

Unsere Empfehlung:

Keine Zahlung leisten, nicht ignorieren, sondern wehren!


Die in den letzten Tagen und Wochen zu Hauf versendeten Abmahnschreiben der RAAG Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) für Omar Taha M Salhin bzw. Frau Jolanta Januszewski die angebliche Interessengemeinschaft Datenschutz –VIVA Datenschutz sind rechtlich anfechtbar und daher unberechtigt (insbesondere wegen Rechtsmissbrauch). Zudem ist höchst fraglich, ob der behauptete Mandant der RAAG Kanzlei überhaupt jemals auf der Webseite des Empfängers der Abmahnung gewesen ist geschweige denn überhaupt tatsächlich eine Übertragung der IP-Adresse an Google im konkreten Einzelfall stattgefunden hat.

Benötigen Sie fachkundige anwaltliche Unterstützung? Wir verteidigen Sie gerne gegen die Abmahnung der RAAG Kanzlei.

Wir haben bereits mehrere hundert Mandantinnen und Mandanten gegen derartige Abmahnungen wegen Google Fonts verteidigt. In keinem dieser Fälle haben wir bislang weitere Post von der Abmahnkanzlei erhalten. Sollte sich hieran zukünftig etwas ändern, würden wir hierüber berichten.

Wir bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei zu einem günstigen Festpreis an, der erheblich unter dem von den eben genannten Abmahnkanzleien geforderten Betrag liegt.

Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch  (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. 

Es wäre hilfreich und erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren Fall, wenn Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten. Gerne können Sie auch ganz einfach und bequem die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de verwenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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