Drogen bestellen im Internet - Anwalt für Drogenstrafrecht Vorladung / Hausdurchsuchung

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Das Internet hat viele Aspekte des Alltags optimiert, doch es gibt auch eine dunkle Seite – das sogenannte Darknet. Hier können Nutzer durch die Verschleierung ihrer Identität und Anonymität digitale illegale Geschäfte tätigen, was auch den Drogenhandel betrifft.

## Drogenkauf im Internet: Vereinfacht durch Verschlüsselung und Kryptowährungen

Der Drogenkauf im Internet wird durch verschlüsselte Kommunikation, das Darknet und Kryptowährungen begünstigt. Auf Online-Schwarzmärkten können unerlaubte Waren wie Waffen, Raubkopien und Drogen leicht gehandelt werden. Mehr als die Hälfte der illegalen Artikel, von insgesamt über 400.000, betrifft Drogenbestellungen, wie das Bundeskriminalamt berichtet.

## Reaktion auf eine Vorladung wegen Drogenbestellung im Internet

Wenn Sie eine Vorladung wegen des Kaufs von Drogen im Internet erhalten, sollten Sie sich an erfahrene Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht wenden. Hier sind einige Situationen, in denen sie Ihnen helfen können:

- Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Drogenbestellung im Internet
- Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts der Drogenbestellung im Internet
- Untersuchungshaft oder Festnahme wegen des Verdachts der Drogenbestellung im Internet


## Wichtige Verhaltensregeln bei einer Vorladung


Es ist entscheidend, dass Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen, bevor Sie sich mit einem Anwalt für Strafrecht beraten. Sie haben das Recht zu schweigen, und Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Ein telefonisches Erstgespräch oder Videocall mit einem Anwalt kann Ihnen bei Fragen, Hinweisen zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und den Kosten einer Strafverteidigung helfen.

# Wie kann man sich durch Drogenbestellung im Internet strafbar machen?

## Verschiedene Formen des Umgangs mit Drogen

Der Umgang mit Drogen kann verschiedene Formen annehmen, die gesetzlich unter Strafe gestellt sind. Gemäß § 29 BtMG sind Anbau, Herstellung, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) zunächst verboten.

## Abgrenzung der Verhaltensformen

- **Einfuhr:** Das Verbringen von Drogen aus dem Ausland nach Deutschland. Hierbei spielt es keine Rolle, wie die Droge über die Außengrenze gebracht wird.

- **Handel:** Der Kauf und Verkauf von Drogen. Handeltreiben umfasst jegliche eigennützige Aktivitäten, die auf den Umsatz von BtM abzielen. Ein Absatzerfolg ist nicht erforderlich, und es kann sich auch um einmalige oder vermittelnde Tätigkeiten handeln.

- **Besitz:** Der vorausgehende und anhaltende Besitz von BtM ist strafbar. Dabei muss die Droge sich in der Sachherrschaft des Täters befinden, und dieser muss ein entsprechendes Besitzbewusstsein und -willen haben, um die ungehinderte Einwirkung auf das BtM zu ermöglichen. Dieser Tatbestand fungiert als Auffangtatbestand und wird nur dann verfolgt, wenn kein anderer Tatbestand erfüllt ist.

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