Drohen weitere Insolvenzen für Anleger der UDI-Festzinsgesellschaften?

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Nach dem Insolvenzantrag der UDI Energie Festzins VI GmbH, unterbreitete die U Prevent 20 GmbH nun allen betroffenen Anlegern ein Angebot, um dieses Szenario für die anderen Festzinsanlagen der UDI-Gruppe zu vermeiden.

Warum Anleger durch dieses Angebot rechtlich massiv schlechter gestellt werden, haben wir in einem früheren Beitrag (Neue Hiobsbotschaften für Anleger der UDI Festzins Gesellschaften!) bereits erläutert.

Doch wie stellt sich die Situation der anderen Festzinsanlagen der UDI-Gruppe nun dar?

Da auch andere UDI-Gesellschaften mit Nachrangabreden versehen sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch sie von Abwicklungsanordnungen betroffen sein könnten.

In einem Exklusiv-Interview mit dem Wirtschaftsjournalisten Stefan Loipfinger von Investmentcheck vom 07.05.2021 äußerte sich UDI-Chef Rainer Langnickel zu der Situation wie folgt: „Ohne eine gültige qualifizierte Nachrangklausel müssen wir leider ohne auseichende Forderungsverzichte weitere Insolvenzanträge stellen.“

Weiterhin zeigte sich Herr Langnickel zwar zuversichtlich im Hinblick auf die Zustimmungsquote zum von der U 20 Prevent GmbH unterbreiteten Angebot, so seien laut Langnickel „bereits jetzt“ unterschriebene Verzichtserklärungen der Anleger bei der U Prevent 20 GmbH eingegangen.

Was passiert allerdings im Falle einer nicht ausreichenden Zustimmung der AnlegerInnen? Auf diese Frage wusste auch Rainer Langnickel nur eine Antwort: „Wenn keine ausreichenden Zustimmungen erteilt werden, sind Insolvenzanträge unvermeidbar.“

Die Drohkulisse für AnlegerInnen der UDI-Gruppe baut sich also weiterhin auf.

Wie sollten Anleger also weiter vorgehen?

Klar ist, dass die Anleger sich in einer Druck-Situation befinden. Daher sollten sie sich unbedingt an einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Artem Zykov für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



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