Düsseldorfer Kindesunterhaltstabelle: Änderung zum 01.01.2020!

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Änderung der Düsseldorfer Kindesunterhaltstabelle zum 01.01.2020

Zum 1. Januar 2020 ändert sich die Düsseldorfer Kindesunterhaltstabelle, so dass sich andere Zahlbeträge für den Kindesunterhalt ergeben. Diese können Sie der anliegenden Tabelle entnehmen. Außerdem werden die Selbstbehalte erhöht, dies hat insbesondere dann Auswirkungen, wenn der Kindesunterhalt oder aber auch der Ehegattenunterhalt auf den Selbstbehalt begrenzt wurde. 

Die folgende Tabelle enthält die Zahlbeträge für das erste und zweite Kind, die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergeben. Seit dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 EUR, für das dritte Kind 210 EUR und ab dem vierten Kind 235 EUR.

Einkommens-stufe

Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

0–5

6–11

12–17

ab 18

1.

bis 1.900 Euro

267 Euro

322 Euro

395 Euro

326 Euro

2.

1.901–2.300 Euro

286 Euro

344 Euro

420 Euro

353 Euro

3.

2.301–2.700 Euro

304 Euro

365 Euro

445 Euro

379 Euro 

4.

2.701–3.100 Euro

323 Euro

386 Euro

470 Euro

406 Euro

5.

3.101–3.500 Euro

341 Euro

407 Euro

495 Euro

432 Euro

6.

3.501–3.900 Euro

371 Euro

441 Euro

535 Euro

475 Euro

7.

3.901–4.300 Euro

400 Euro

475 Euro

574 Euro

517 Euro

8.

4.301–4.700 Euro

430 Euro

509 Euro

614 Euro

560 Euro

9.

4.701–5.100 Euro

459 Euro

543 Euro

654 Euro

602 Euro

10.

5.101–5.500 Euro

489 Euro

577 Euro

694  Euro

644 Euro

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