ebay- Abmahnung der Erdigo UG durch Rechtsanwalt aus Berlin wegen OS-Link und Widerrufsbelehrung

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eBay Händler aufgepasst: Abmahnung durch RA aus Berlin für die Erdigo UG (myshoppingplace.de)

Die Erdigo UG (haftungsbeschränkt) betreibt den Online Shop myshoppingplace.de, in dem überwiegend Fahrräder und Gartenmöbel/-zubehör verkauft werden. Die Erdigo UG geht derzeit gegen eBay-Händler wettbewerbsrechtlich vor und lässt sich dabei von dem uns aus früheren Verfahren bereits bekannten Rechtsanwalt aus Berlin vertreten. 

Der Vorwurf

Ebay-Händlern wird von der Erdigo UG vorgeworfen keinen ausreichenden Hinweis auf die Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) in „klickbarer“ Form bereitzuhalten. Zwar verweise der Anbieter in seinem Angebot auf die OS-Plattform, allerdings fehle ein direkt anklickbarer Link, der auf die OS Plattform weiterleitet. Zudem werde nur eine unzureichende Widerrufsbelehrung vorgehalten, bzw. nicht die Muster-Widerrufsbelehrung verwendet. 

Die Forderung

Die eBay-Händler werden in der Abmahnung durch den Rechtsanwalt aufgefordert dieses wettbewerbswidrige Verhalten umgehend einzustellen und zur Sicherstellung eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, welche bei zukünftigen Verstößen die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Erdigo UG vorsieht. 

Damit jedoch nicht genug. Weiter wurden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i. H. v. Euro 4.000,- Euro verlangt.

Was ist zu tun?

Online Händler sind nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten seit dem 09.01.2016 verpflichtet einen Hinweis auf die OS-Plattform in „anklickbarer“ bzw. verlinkter Form bereitzuhalten. Zudem ist eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung bei jedem Onlineangebot vorzuhalten. 

Für einen juristischen Laien ist es schwer all diesen Pflichten in rechtskonformer Weise nachzukommen. Anwaltlicher Rat ist hier meist sinnvoll, um es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen zu lassen. 

Auch wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, kommt anwaltlicher Rat noch nicht zu spät. 

Sie sollten die Abmahnung weder ignorieren, da dann gerichtliche Schritte drohen könnten, noch sollten Sie die Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben, denn sonst droht eine Vertragsstrafe. Und diese macht der Rechtsanwalt aus Berlin für seine Mandanten auch geltend – uns liegen auch derartige Fälle vor!

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten.

So ist zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt gewerblich gehandelt haben und Sie so überhaupt als Mitbewerber der Erdigo UG zu klassifizierten sind. Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung hinfällig.

Auch die beigefügte Unterlassungserklärung war unserer Meinung nach vorliegend zu weit gefasst und könnte vorschnell unterschrieben existenzielle Folgen für Sie haben. Insoweit gilt es zu prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Hinzukommt, dass die geltend gemachten Anwaltsgebühren unter Umständen zu hoch bemessen sind! Hier kann bares Geld gespart werden. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Aug 2019


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