ebay-Abmahnung des Manfred Jakobin durch Rechtsanwalt Achim Böth wg Scheinprivat-Handel

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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Manfred Jakobin, vertreten durch den Rechtsanwalt Achim Böth, zur Prüfung vor. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, durch sein Auftreten als (vermeintlich) privater Verkäufer auf eBay einen Wettbewerbsverstoß zu begehen und vertragliche Informationspflichten zu verletzen.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Abmahngefährdet sind Ebay Händler von Tonträgern. 

Vertreten durch den Rechtsanwalt Achim Böth wird dem Betroffenen vorgeworfen, sich als gewerblicher Händler zu Unrecht als privater Verkäufer auf ebay auszugeben. In Wahrheit handele der Betroffene systematisch mit Gewinnerzielungsabsicht und mithin gewerblich. Als gewerblicher Händler habe er jedoch zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, auf die er als vermeintlicher Privat-Verkäufer verzichtet habe. Im Einzelnen seien dies:

  • fehlende Anbieterkennzeichnung/ Impressum
  • fehlender anklickbarer Link zur Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
  • fehlende Widerrufsbelehrung

Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 887,03 Euro verlangt (Streitwert 10.000,- Euro).

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleich kommt und Sie auf die nächsten 30 Jahre bindet. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Dies wird an Hand einer Vielzahl von Indizien durch die Rechtsprechung bestimmt (Anzahl der Angebote, Art der Ware etc.). 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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